Full text: ¬Das Erziehungs- und Unterrichtswesen als Angelegenheit des Staates und Gegenstand der Gesetzgebung, mit besonderer Hinsicht auf Württemberg

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Lat. und Griech. und zur Bearbeitung der Aufgaben wohl 10- 
12 Stunden, auf das Hebräische und das Französische je 2, auf 
Arithmetik, Geographie und Geschichte je 1½ Stunde zu rechnen. 
Hierzn kommt noch die Vorbereitung zum deutschen Sprachunter¬ 
richt, die Zeit zur Bearbeitung der Stylübungen, der Privat¬ 
Lektüre u. s. w. Oder ist hierzu keine Zeit nöthig? muß der 
Schüler dieses Alters nicht zur Lektüre angeregt werden? End¬ 
lich das Zeichnen? Da die Behörde erwarten muß, daß es von 
der Mehrzahl der Schüler getrieben werde, da sie da, wo sie 
einen Zeichnungslehrer besoldet, die Absicht haben muß, daß das 
Zeichnen nicht bloß gelehrt werde, sondern auch gelernt werden 
könne, so sind auch diese 2 Stunden in Berechnung zu nehmen. 
Kann man gleich der Musik die bedeutende Stelle, die sie bei 
den Griechen einnahm, nicht mehr einräumen, so sollte diese mit 
dem religiösen Gefühl so innig verbundene, diese unschuldige, er¬ 
heiternde und darum so wohlthätige Kunst nicht ganz versäumt 
werden. Im Gymnasium wird nur im Singen unterrichtet, In¬ 
strumentalmusik zu lernen ist Privat=Sache. Was soll ich von 
dieser sagen? Nehmen wir an, die Schüler des Gymnasiums 
brauchen auf sie keine Zeit zu verwenden, so müßte ja diese Kunst 
in der Klasse der so genannten Gebildeten (keine aber hat sie 
nöthiger, als diese) nach und nach ganz aufhören! Dieß wird man 
denn doch nicht wünschen? Ich rechne daher für den Unterricht 
in derselben in der Woche nur 1 Stunde und zur Uebung — es 
ist fast lächerlich zu sagen — ¼ Stunde d. i. den 96ten Theil 
des Tages — 
thut wochentlich 1 ¾ Stunden. Noch ist zu 
bemerken, daß die Anfangsgründe der Musik so wenig als die ei¬ 
nes andern Lerngegenstandes, den jüngern Leutchen eine Erholung 
sind; mindestens sind sie dabei in den geschlossenen Raum des 
Zimmers gefesselt. Der Schüler von 13—14 J. soll also täglich 
wenigstens 11—12 Stunden für seine Bildung thätig sein, welche 
er größtentheils sitzend zubringen muß. Daß eine tägliche Be¬ 
schäftigung von 11 und 12 Stunden der Gesundheit nachtheilig 
sei, bedarf wohl keiner weiteren Nachweisung. Wir haben zwei 
andern Einwürfen zu begegnen. „Die bessern Schüler," werden 
einige sagen, „bedürfen die oben angegebene Stundenzahl zu ihrer 
Vorbereitung nicht." Obschon wir in dieser Berechnung das
	        
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