Max-Planck-Institut
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setzes, welcher so heißt: „Wesentliche Gegenstände des Un¬
terrichts in den Volksschulen sind: Religions= und Sitten¬
lehre, Lesen, Schreiben, deutsche Sprache, Rechnen und
—
Singen"
besser weggeblieben, was wir um so mehr ge¬
wünscht hätten, als es uns daran liegt, daß man uns
Württemberger nicht für lauter solche hält, die trotz dem
Art. 1. an der Volks=Schule doch nur eine mechanische
Werkstätte des Lesens, Schreibens und Rechnens erkennen.
Zwar sind Lesen, Schreiben, Rechnen allerdings unentbehr¬
liche Mittel zum Zwecke, und die Fertigkeit darin ein wün¬
schenswerthes, ja nothwendiges Ergebniß einer guten Volks¬
schule; allein mit sihnen allein, selbst in Verbindung mit
dem Religionsunterrichte, ist der Zweck nicht schon erreicht.
Oder lassen sich nicht 2 Schulen denken, von denen die Eine
lese= und schreibfertige Schüler, die Andere aber ohne diese
Geschicklichkeit verständige und zum Guten geleitete Men¬
schen liefert?
Es kann ferner keine Frage sein, ob dieser oder jener Ge¬
genstand auch für die Landschulen, oder nur für die Stadtschulen
passe. Der Unterricht in seiner Grundlage kennt kein Ansehen der
Person, macht keinen Unterschied zwischen Landmann und Städter,
und so darf z. B. Zeichnen, oder geometrische Formenlehre, oder
Naturbeschreibung, sobald man sie als Mittel erkennt, die zur
allseitigen Anregung und Bildung des Geistes dienen, auch in
den Landschulen nicht fehlen. Etwas anderes ist es freilich, wie
weit der Unterricht in einzelnen Gegenständen zu steigern sei.
Hier wird sich allerdings ein Unterschied zwischen Stadt= und
Landschulen zeigen; allein eine feste Gränze sollte nicht gesetzlich
oder im Wege der Verordnung angegeben werden. Es kann dem
Bezirksaufseher überlassen werden, zu beurtheilen, ob der einzelne
Lehrer in diesem oder jenem Fache nicht zu weit gehe zum Nach¬
theil des Gesammtunterrichts oder zum Nachtheile der Kinder, die
in jeder Beziehung nur ein gewisses Maß vertragen können.
Gleiches ist der Fall bei denjenigen Gegenständen, welche die Ent¬
wickelung und Uebung einzelner geistiger Vermögen oder der
Sprache bezwecken, z. B. Denk=, Gedächtnißübungen u. s. w.
In unsern Schulen wird das Gedächtniß theils zu wenig,
theils auf ungeeignete Weise geübt. Aus dem Gesangbuche wird
z. B. leicht zu viel oder Unangemessenes gegeben, besonders den
ungsforschung