Full text: ¬Das Erziehungs- und Unterrichtswesen als Angelegenheit des Staates und Gegenstand der Gesetzgebung, mit besonderer Hinsicht auf Württemberg

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fast ohne Unterschied die erste Note ertheilen. Gesetzt aber, 
die Lehrer seien hierüber unter sich einig, so ist die Anwen¬ 
dung der Stufennoten sehr gut, gut, ziemlich gut, 
schlecht (in einigen Zeugnissen findet sich in der Skala als 
erste Note vorzüglich), noch viel schwieriger. Die Sache 
ist nicht so unwichtig, als sie manchem scheinen mag, da 
nicht nur der moralische Einfluß eines Zeugnisses auf den 
Schüler unverkennbar ist, sondern auch zeitliche Vortheile 
oder Nachtheile aus demselben entspringen können, wenn die 
Behörden bei Aufnahme der Zöglinge in Institute u. s. f., 
wie es zu wünschen ist, die Zeugnisse berücksichtigen. 
In sofern die Erziehung auch für die Ausbildung des Kör¬ 
Sorge zu tragen hat, wird es hier nicht am unrechten 
pers 
ein, davon zu reden, welche Obliegenheiten in dieser Hin¬ 
Orte 
sicht 
der Schule zukommen. 
Unmittelbare Sorge für die körperliche Bildung zu tragen, 
ist nicht Sache der Schule, wohl aber ist es Sache der öffentli¬ 
chen Erziehung. Die Schule gibt nur Gesundheits= und Verhal¬ 
tungslehren, und vermeidet alles, was dem Wachsthume oder der 
Gesundheit nachtheilig sein könnte. Aber bestimmte Vorschriften 
oder Verbote z. B. hinsichtlich der Kleidung darf die Schule nicht 
geben; wohl aber kommt es der öffentlichen Erziehung zu, die 
Aeltern (nicht die Kinder) auf die Unzweckmäßigkeit einzelner 
Kleidungsstücke u. drgl. aufmerksam zu machen, ja nöthigenfalls 
dieselben zu verbieten. Hinsichtlich der Erhaltung und Stärkung 
des Körpers durch Reinlichkeit verlangt die Schule allerdings, 
daß die Kinder gewaschen und gekämmt in den Unterricht kom¬ 
men; aber z. B. das Baden zu gewissen Zeiten zu erlauben oder 
zu verbieten, und besondere Bade= und Schwimmanstalten und 
die übrigen gymnastischen Uebungen zu unterhalten und zu beauf¬ 
sichtigen, ist nicht Obliegenheit der Schule, wohl aber der öffent¬ 
lichen Erziehung und zwar keine ihrer geringsten (vergl. 1.). 
Da man es zu häufig vergißt oder nicht erkennt, daß die 
Schule zunächst nur durch Unterricht erziehen könne, und daß 
ihrem Einflusse außer der oft schlechten häuslichen Erziehung noch 
manche andere Umstände (Armuth, gedrängtes Beisammenwohnen 
in Häusern und Städten, Beschäftigungs= und Lebensweise u. 
s. w.) sich entgegenstellen, hegt man von ihr Erwartungen, die 
Max-Planck-Institut für Bildungsforschung
	        
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