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ganze Zeit von 4 Jahren, so jedoch, daß der Würdige es auch
in jedem der 3 nächsten Jahre erhalten kann. Man übergebe die
bewilligte Unterstützung nicht den Zöglingen selbst, wenigstens
nicht zu eigenmächtiger Verwendung, und den Aeltern mit der
Bedingung und Erinnerung, daß sie es zur Ausbildung dieses
ihres Sohnes verwenden. Auch sollte Vorsorge getroffen werden,
die Zöglinge in Familien unterzubringen, wo man nicht etwa
Kost und Wohnung allein reicht, sondern auch die Erziehung der
jungen Leute besorgte, und einen Theil der Aelternpflichten über¬
nahme, so wie die Zöglinge ihrerseits den Hausherrn nicht als
Kostreicher, sondern als Pflegvater anzusehen und zu respektiren
hatten. Die Erlaubniß zur Annahme von Zöglingen dürfte einem
Erziehungsrathe *), in Verbindung mit dem Vorsteher der Lehr¬
anstalt, zu unterstellen sein.
Bemerk. Daß ein Lehrer als solcher zur Annahme
von Zöglingen noch nicht ermächtigt wäre, ist begreiflich,
da man weiß, daß nicht die Familienverhältnisse eines Je¬
den eine gedeihliche Erziehung hoffen lassen. Ferner dürfte
die Anzahl der anzunehmenden Zöglinge auf ein Maxi¬
mum zu beschränken sein. Wo es ihrer z. B. mehr als 6
8 sind, nimmt Alles mehr das Ansehen und die steife
Ordnung eines Instituts an**), sie werden von der Familie
schon mehr abgesondert gehalten, können nicht mehr am
Familientische sitzen, oder wenn dieß auch gestattet wird, so
kann doch keine freie Unterhaltung, an welcher die Zöglinge
Theil nehmen, Statt finden, und es geht somit eine Ge¬
legenheit verloren, auf den Pflegbefohlenen einzuwirken,
wobei natürlich die Hausmutter keinen geringen Antheil hat,
deren gute Eigenschaften eben so unerläßliche Bedingung
sind, als die des Hausvaters.
Mit diesen wenigen Andeutungen glauben wir auf einen
Punkt
in der Gymnasialerziehung aufmerksam gemacht zu haben,
welcher, auch abgesehen von der Veranlassung, die uns auf die
*) M. vrgl. 1. S. 13.
**) Ordnung muß wohl jedenfalls in der fraglichen Familie herrschen,
und zwar je strenger sie ist, desto besser. Damit man uns nicht mi߬
verstehe, bitten wir die obige Bemerkung bis zum Ende zu lesen.