Max Planck institute for Human Developme
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ein Oberaufseher in einem oder dem andern
Tage die ganze Anstalt mit Aufsehern, Leh¬
rern, und Schülern übersehen soll, können
nur Männer von besondern Eigenschaften, Ein=
sichten, und Kenntnissen dazu gewählet werden.
Alle Eigenschaften die von Lehrern, Ortsauf=
sehern und Direktoren gefodert werden, muß
ein Oberaufseher vereiniget besitzen. Vorzüg¬
lich soll er von reinem Eifer für das Beste
der Jugend belebet seyn, sich in Ansehen bey
allen Untergeordneten durch wahre Vorzuge
und Verdienste zu setzen wissen, und die be=
merkten Abweichungen von den Gesetzen nach
Verschiedenheit der Umstände bald mit Sanft=
muth zuruckweisen, bald die vorsetzlichen, oder
bedenkliche Folgen nach sich ziehenden Feh¬
ler mit nachdrücklichem Ernste verbessern.
2. Erfoderliche Einsichten.
Bey einem Oberaufseher ist vorauszuse=
tzen, daß er sowohl die Erziehungskunst als
das menschliche und besonders das jugendli¬
che Herz studiret, und auf dieses die An=
wendung der Regeln, die er aus jener Kunst
gezogen hat, öfters gemacht und bewährt ge¬
funden habe. Es werden viele Versuche und
genaue Beobachtungen, die man immer sam¬
meln, und wohl vergleichen muß, erfodert,
bis man so weit kömmt, daß man in den
verschiedenen Zweifeln und unvermutheten
Schulvorfallenheiten seine Erfahrung niemals
vergebens um Rath fraget. Mit diesen Ein¬
sich=