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dem Altare? Nahmen wir die Jugendsünden mit in den
Ehestand? Lasten sie heute noch auf uns?" Wenn ja,
thuet jetzt Buße, thuet sogleich Buße, um wenigstens jetzt
noch den Gnadenreichthum des hl. Sakramentes der Ehe
zu empfangen.
Das ist nun eine Gefahr, welche die Menschen immer
mehr oder weniger bedroht hat. Aber heute kommt eine
zweite.
Da ist z. B. wenigstens dem Namen nach ein katholisches
Brautpaar. Die Braut hat vielleicht noch ein bischen
Glauben, hat bisher um die Uebungen der Religion
wenigsteus äußerlich noch ein wenig sich bekümmert; der
Bräutigam ist längst ganz über den Glauben hinaus; vom
Gottesdienst ist bei ihm keine Rede mehr. Was gilt ihm
und vielleicht auch ihr die kirchliche Ehe? Ist das eine
übliche Sitte? Ist's Heuchelei, ist's Kommödie? Oder
etwa Poesie zur Prosa der Civilehe? Möglich, daß es
etwas von allem ist. Was thun? Man geht vielleicht
noch in den Beichtstuhl, nicht um die Verzeihung der
Sünden zu erhalten, sondern eine Formalität zu erfüllen;
man erscheint am Altar, nicht um Gnade zu erhalten,
sondern um der nun einmal noch üblichen Sitte nachzu¬
kommen. Der Priester empfängt das Versprechen der
Brautleute, spricht die Worte des Segens über sie; die
Feier ist beendet; das junge Ehepaar geht aus der Kirche
mit dem entweihten Segen, der sich in einen Fluch ver¬
wandelt, geht aus der Kirche zu den Freuden des Hoch¬
zeitsmahles, da ist alles fröhlich und heiter, Toaste voll
Schmeichelei und Segenswünsche fallen, die Musik spielt
fröhliche Weisen, aber die Schutzengel trauern. Und mit der
Gesellschaft frohlockt — wer? Der Erzfeind alles Guten und
Freund alles Bösen. Wenn dann später in solchen
Familien mancherlei Uuglücke, der Ehebruch einzieht, wenn
vielleicht Scheidung und Wiederverheiratung erfolgt, ist
Max-Planck-Institut für Bildungsforschung
M
Digitalisierungsvorlage.
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