Full text: Hammer, Philipp: ¬Der christliche Vater in seinem Berufe

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Ein Glaubensbekenntnis in Anstand und Ehre haben 
sie so wenig, wie in der Religion, sie halten immer 
nur mit derjenigen Partei, von der ein Vorteil, wenn 
auch noch so schmutzig, zu erhoffen steht. Daher er¬ 
scheint es ihnen auch als etwas Selbstverständliches, 
daß einer als voller Ehrenmann dasteht, bloß weil er 
reich ist, ohne Rücksicht darauf, wie er es geworden, 
bloß weil er Geld hat, ohne Rücksicht darauf, wie er 
es bekommen; der arme Schlucker hingegen wird mit 
schiefem Auge angesehen und als ehrlos behandelt, bloß 
weil er 
nichts hat. Wenn ein solcher auch noch so 
rechtschaffen ist, man läßt es ihn doch überall fühlen, 
seinen Wert nach den Versen taxiert: 
daß man 
 
Aber wenn du gar nichts hast, 
Mensch, dann lasse dich begraben, 
Denn ein Recht zu leben, Lump, 
Haben nur, die etwas haben. 
Nun kann doch aber das nicht der richtige Maßstab 
sein, um danach den christlichen Bürger zu bemessen. 
Daher soll hier auf jene Merkmale hingewiesen werden, 
die zum guten, christlichen Bürger unerläßlich sind. 
Solcher Kennzeichen giebt es aber zunächst zwei: christ¬ 
liches Gewissen und christliches Ehrge¬ 
fühl. Ein christlicher Bürger muß Gewissen 
haben. In einem hübschen Städtchen der Rheinpfalz 
starb vor einigen Jahren ein vermögender Kaufmann, 
der es bei ärmeren Leuten mit der Bezahlung nicht 
allzu genau nahm und gern ein Jahr und zwei und 
selbst mehr noch zuwartete, ohne daß er Zins oder 
Bezugszins rechnete. Nur fragte er jedesmal, sooft es 
ans Hinausborgen ging, echt kaufmännisch: „Ist der 
Mann gut? hat er Kredit?" Die Frage galt ihm 
aber als hinreichend beantwortet, wenn ihm versichert 
wurde: der Mann hat Gewissen. Der Käufer also 
brauchte dem alten Sonderling keinen andern Bürgen 
Digitalisierungsvorlage: 
Erzbischöfliche Diöze 
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