Full text: Hammer, Philipp: ¬Der christliche Vater in seinem Berufe

- 161 
Opfer bringen, aus Liebe zu dir und unsern Kindern 
Die 
mich dem Willen Gottes zu unterwerfen." 
Frau eines Amtsrichters hatte eine ganze Reihe kranker 
Zähne im Munde und litt infolgedessen ununterbrochen 
an solchem Zahnweh, daß sie das ganze Haus mit 
ihrem Jammern und Lamentieren erfüllte. Da wurde 
der Amtsrichter auf einmal des endlosen Geklages leidig 
und drang auf Abhilfe; er ließ also für schweres Geld 
einen geschickten Zahnarzt kommen. Dieser erklärte, 
es bliebe nichts anders übrig, als die kranken Zähne 
auszuziehen. Nun aber wollte die Frau dieser Anord¬ 
nung sich nicht unterwerfen und gab vor, sie lasse sich 
das nicht zumuten. Soll also das Geld für den Zahn¬ 
arzt umsonst ausgegeben sein? Dieser Ansicht war der 
Amtsrichter nicht. Darum besann er sich nicht lange 
und erklärte seiner Frau: „Ich bin der Mann und 
du die Frau, ich habe zu befehlen und du hast zu ge¬ 
horchen. Du läßt dir nun, und zwar in Zwischen¬ 
räumen von einer Viertelstunde, alle deine kranken 
Zähne ausziehen, damit ich einmal wieder Ruhe im 
Hause bekomme." Er bestand auf seinem Befehle. 
Was wollte also die zahnwehgeplagte Frau machen? 
sie mußte übel oder wohl ihren Zahnschmerzen abhelfen 
lassen, und „die Ruhe im Hause" war in der That 
wiederhergestellt. Nun giebt es aber in einer Ehe 
oft weit wichtigere Dinge, welche die Ruhe, den Frieden, 
das Wohl des Hauses viel ärger stören, als das Zahn¬ 
weh der Frau. Wenn also die Frau schuld daran 
trägt und die Abhilfe zu ihrem Heile ist, dann mag 
der Mann in vollem Rechte seiner Stellung der Frau 
gegenüber sich erinnern und herzhaft — abhelfen. 
Das Glück einer Ehe hängt aber freilich nicht bloß 
davon ab, daß der Mann seine Stellung, wie sie ihm 
von Gottes und Rechts wegen der Frau gegenüber zu¬ 
kommt, richtig erkennt, sondern auch davon, daß er sich 
alsierungs 
Max Planck institute for kluman Developme
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer