Die Gerechtigkeit.
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29. Die Gerechtigkeit.
Die Gerechtigkeit, ebenfalls eine Kar¬
dinaltugend, giebt und läßt jedem das Seine.
Der Christ ist Glied eines öffentlichen Ge¬
meinwesens, und als solches giebt er dem
Kaiser, was des Kaisers ist, Steuer wem
Steuer, Zoll wem Zoll, Ehrfurcht wem Ehr¬
furcht gebührt, und das nicht nur um der
Strafe willen, sondern auch um des Ge¬
wissens willen. (Röm. 13, 5. 7.) Das ist nach
der Lehre Christi und seines Apostels die
Gerechtigkeit gegenüber dem öffentlichen Ge¬
meinwesen, zu dem man gehört, und diese
Gerechtigkeit wird die legale, die gesetz¬
liche genannt. Der Christ muß aber die
Gerechtigkeit auch üben gegen seine Mit¬
menschen, indem er ihnen in Bezug auf Hab
und Gut, Leib und Leben, Ehre und guten
Namen giebt und läßt, was ihnen gebührt.
Es ist das die ausgleichende Gerechtig¬
keit. Wer diese verletzt, ist zur Rückerstattung
oder zur Genugthuung verpflichtet. Man redet
auch von einer austeilenden Gerechtig¬
keit. Diese muß von den Obrigkeiten, den
Beamten und Richtern geübt werden, indem
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in ena nenie un beshne