Full text: Egger, Augustinus: ¬Der christliche Vater in der modernen Welt

Die Gerechtigkeit. 
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29. Die Gerechtigkeit. 
Die Gerechtigkeit, ebenfalls eine Kar¬ 
dinaltugend, giebt und läßt jedem das Seine. 
Der Christ ist Glied eines öffentlichen Ge¬ 
meinwesens, und als solches giebt er dem 
Kaiser, was des Kaisers ist, Steuer wem 
Steuer, Zoll wem Zoll, Ehrfurcht wem Ehr¬ 
furcht gebührt, und das nicht nur um der 
Strafe willen, sondern auch um des Ge¬ 
wissens willen. (Röm. 13, 5. 7.) Das ist nach 
der Lehre Christi und seines Apostels die 
Gerechtigkeit gegenüber dem öffentlichen Ge¬ 
meinwesen, zu dem man gehört, und diese 
Gerechtigkeit wird die legale, die gesetz¬ 
liche genannt. Der Christ muß aber die 
Gerechtigkeit auch üben gegen seine Mit¬ 
menschen, indem er ihnen in Bezug auf Hab 
und Gut, Leib und Leben, Ehre und guten 
Namen giebt und läßt, was ihnen gebührt. 
Es ist das die ausgleichende Gerechtig¬ 
keit. Wer diese verletzt, ist zur Rückerstattung 
oder zur Genugthuung verpflichtet. Man redet 
auch von einer austeilenden Gerechtig¬ 
keit. Diese muß von den Obrigkeiten, den 
Beamten und Richtern geübt werden, indem 
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