Objekt : Kori, August Sigismund: Abhandlung über die stillschweigende Willenserklärung bei rechtlichen Geschäften, mit Beziehung auf die in Deutschland recipirten fremden, ingleichen auf die preußischen und königl. sächs. Rechte

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beruht  auch  die  siillschweigende  Compensation  der
Proetkonten,  welche  die  sachsischen  Spruchstuhle
und  Gerichtshöfe  dadurch  zu  erkennen  geben,  daß
sie  der  Kotfen  iu  dem  Urehel  keine  Erwähnung
thun,  lediglich  auf  dem  Gerichtsbrauch,  keinesweas =
  auf  wirklicher  stillschweigender  Erklaͤrung
(187).
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137)  Rergl.  Jll.  Ger.  Ordn.  Th.  J.  Tit.  XXIII.
§.  1.  21  und  25.  Auh.  z.  Allg.  G.  O.  §.  123.
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