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Fehlers schon einsehen könne; genug, wenn es weiß,
es darf das nicht thun, die Mutter, (der Vater)
will's nicht haben, und dann sich desselben entwöhnt
und von ihm loskommt, vor ihm bewahrt bleibt.
Also die Mutter lasse die Kinder — vielfach selbst
dann schon, wenn sie noch kein Selbstbewußtsein
(Verstand) haben — mit keinem Fehler hin! Sie
sage es dem Kleinen mit aller Liebe und Mütter¬
lichkeit, etwa: Das darfst du nicht; das mußt du
nicht; das ist nicht recht; oder: Das ist dem lieben
Gott mißfällig; dann bist und wirst du kein gutes
Kind; oder: Dann geht's dir nicht gut; dann
kommst du nicht in den Himmel u. s. w. Hilft
das nicht, so wird die Sprache ernster; es tritt
nach und nach die Drohung einer Strafe hinzu;
hilft auch dies nicht, so erfolgt die Strafe, gelin¬
der oder strenger, für einmal oder wiederholt und
anhaltend, wie es der Erfolg erheischt.
Eine wahrhaft christliche Mutter erkennt es als
h. Pflicht, ihre Kinder früh ihrer Fehler zu ent¬
wöhnen und scheuet daher, wenn es zu diesem Zwecke
nothwendig ist, auch die Strafe, ja selbst harte
Strafe und körperliche Züchtigung nicht. Wenn
sich ihr natürliches Gefühl, das Gefühl der Mut¬
terliebe dagegen sträubt, so weiß sie, daß sie sich
dadurch nicht leiten lassen darf, daß es Gottes
Wille, und also Pflicht ist, dasselbe zu überwinden,
wo immer das wahre Wohl des Kindes es erheischt.
Das ist echte, erleuchtete, christliche Liebe, wenn
eine Mutter ihr Kind straft, um es von seinen
Fehlern zu befreien.
Freilich wird die wahre Mutterliebe die Mut¬
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Erzbisch
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und