- 120 —
Fingerzeig überhaupt und auch für Fälle, die hier
nicht in Rede kommen, zu dienen.
Und möchten doch alle Väter und Mütter hier
ihrer Pflicht genügen! Wie viel Sünden und Ver¬
irrungen der Kinder würden verhütet, wie manches
Kind von dem Verderben, dem es nun anheimfällt,
gerettet! Wie Viele sind eben dadurch, daß es die
Eltern in ihrer Jugend an der pflichtmäßigen Wach¬
samkeit und Aufsicht und Strenge haben fehlen lassen,
in die unseligsten Verirrungen gerathen, in Folge
derer das Glück ihres ganzen Lebens zerknickt, über
sie und Viele Unheil und Verderben gekommen und
ihre Seele zu Grunde gegangen ist. Wehe den El¬
tern solcher Unglücklichen! „Wahrlich," wird zu
ihnen dereinst der Herr sagen mit den Worten des
h. Johannes an jenen Bischof, dem er den ihm so
werthen Jüngling anvertrauet hatte, „daß er für ihn
Sorge trage," und der diesen so unselig verwahrloset
hatte, „wahrlich, einem schönen Wächter habe ich
meinen Sohn anvertrauet." Schreckliche Verantwor¬
tung und Strafe!
Darum auf, christliche Väter, seid eures Berufes
eingedenk! Wachet und führet Aufsicht über die Kin¬
*)
der, „welche der Herr euch anvertrauet hat.
*) Bei dieser Gelegenheit möchten wir ausmerksam
machen auf einen Punkt, der nach unseren im seelsorg¬
lichen Berufe in leider nicht so seltenen Fällen für junge
Leute, insbesondere für Knaben der Grund zu gar großen
Uebeln und Sünden wird; es ist, daß dieselben in der
Lage sind, über Geldmittel verfügen zu können in einer
Art, welche für sie höchst gefährlich und nachtheilig ist, sei
es, daß die Väter (oder die Mütter) in unzeitiger Güte
oder Willfährigkeit ihnen im Uebermaße Geld zukommen
lassen, oder, daß es jenen, da die Eltern das Geld nicht
Digtalsierungsvorlage.
-
Erabise
Max-Planck-Institut für Bildungsforschung
ur