Full text: Cramer, Wilhelm: ¬Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll

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und des wohlberechtigten Gefühles, daß dieselben des 
christlichen Vaters (der christlichen Mutter) durchaus 
unwürdig sind und auch wohl kaum anders, als 
während zorniger Aufregung sich bieten werden. So 
straft die christliche Ruhe und Besonnenheit nicht, zu¬ 
mal nicht das eigene Kind. 
Die übrigen körperlichen Züchtigungen haben 
auch in christlichen Familien, also auch in der 
Hand des christlichen Vaters ihre Berechtigung; 
so die Strafen mit der Ruthe, mit einer Peitsche; 
wir würden nach Umständen selbst eine nur nicht 
allzu derb ausgeführte Ohrfeige, einen Faustschlag 
in den Rücken gutheißen dürfen. Leicht werden die 
Kinder oder eines und anders unter ihnen der Art 
sein, daß es ohne körperliche Züchtigung, wie man 
sagt, ohne Ruthe nicht wohl abgehen kann. Es giebt 
auch Fälle, wo es sich empfiehlt, daß eine Strafe 
auf der Stelle und kurz und gut abgemacht werde, 
wo sich also die genannten körperlichen Züchtigungen 
empfehlen. 
Aber nun die Sache auf sie beschränken, sie 
eben für alle Fälle, an allen Kindern ohne Un- 
terschied anwenden, das heißt doch gradzu einseitig 
und unzeitig handeln, das heißt, den Kindern den 
Segen der Züchtigung nur zu sehr schmälern. Es 
giebt, wie wir schon erwähnten, eine gewisse Auswahl 
von Strafen. Es ist Strafe für ein Kind, wenn 
ihm gewisse Annehmlichkeiten, Dinge, die es liebt, 
woran es sich erfreuet, vorenthalten werden: Es darf 
zur Zeit nicht spielen; es darf nicht mit ausgehen; 
es wird ihm bis zu einem gewissen Maße das 
Mittags- und Abendessen vorenthalten; etwas Liebes, 
was es hat, oder was ihm in Aussicht stand, wird 
Digitalsierungsvorlage. 
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