Inhaltsverzeichnis : Blätter für Rechtsanwendung (Bd. 14 (1849))

96

Verkündung von Kontumazialurtheilen.

Staatsanwalt beim Appellationsgericht des Kreises
zu bringen *).
XXII. Verkündung von Kontumazialurtheilen.
Die Verkündung der in zweiter Instanz erlas-
senen Kontumazialurtheile hat nicht in Art der Edik-
talladungen (Art. 279), sondern durch Zustellung
gemäß Art. 398 zu geschehen. Vgl. die Motive zu
Art. 57. und 58 zum früheren Entwurf über das
Verfahren vor den Stadtgerichten ^). — Für diese
Zustellung des Urtheils an den Beschuldigten be-
darf es übrigens nicht erst eines Antrags der Staats-
behörde, indem jede Urteilsverkündung, sie sei eine
mündliche oder schriftliche, zu den Funktionen der
Judikatur gehört.
Entschließung des Justizministeriums vom 13.
Febr. 1849. Nr. 3532.
XXIII. Belehrung über das Rechtsmittel der
Nichtigkeitsbeschwerde.
Da der Art. 339 auf Art. 327 hinweist, so
hat allerdings die Belehrung über das Rechtsmittel
der Nichtigkeitsbeschwerde gegen die in der Be-
rufungsinstanz erlassenen Urtheile zu geschehen.
Entschließung des Justizministeriums vom 13.
Febr. 1849 Nr. 3532.

*) Justizministerium an das Staatsministerium des In-
nern am 29. Januar 1849. Nr. 4951.
a) Derhandl. der Kammer der Abg. von 1848. Beil.
Bd. H S. 78.

Gnome.
Der Eitle strebt nach Macht, um Hoheit zu erringen;
Der Edle nimmt sie an, um Gutes zu vollbringen.

Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer