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DIE FISCALISCHE OBLIGATIO BONORUM.
Ertrag auch viel unbedeutender sein musste.") Diesem Uebelstand -
liess sich jedoch sehr leicht abhelfen. Es bedurfte nur
einer gesetzlichen Bestimmung, welche die Vorrechte des Staatsärars ¬
auf die Kriegskasse übertrug. Das geschah wirklich.
Dasselbe Gesetz, welches die Erbschaftssteuer einführte, und
auch ohne Zweifel ihre Bestimmung zur Unterhaltung der
Kriegskasse, ebenso ihre Verpachtung an die Publicanen festsetzte ¬
und im Einzelnen ordnete, eben dasselbe unterwarf die
Pächter den Bestimmungen des ius pradiatorium, das heisst,
es gab dem Kaiser gegenüber den Schuldnern seiner Kriegskasse ¬
dieselben Rechte, welche das Volk gegenüber den Prädiatoren ¬
von Alters her hatte. Die Pächter der Erbschaltssteuer ¬
sollten also wie jene Bürgen stellen, sie soillen überdiess ¬
noch mit allem ihrem Vermögen, auch ohne ausdrückliche ¬
Verpfändung, haften und zur Subsignation desselben
verpflichtet sein, sie sollten mit cinem Wort, wie die Prädiatoren ¬
dem Volk, so dem Kaiser durch prædes und praedia
Sicherheit leisten. Von diesen beiden Verpllichtungen wird
nur die erste, die stillschweigende Verhaftung des ganzen Vermögens, ¬
ausdrücklich bezeugt. Zwar spricht Gaius III § 125
exactores, Gruter 591. 3. Hagenbuch epist. epigr. p. 521. 599. — dispensatores, ¬
Fabretti inscr. dom. 37. 183. - rilicus summarum (se. rationum)
Avellino, opuscoli l. III. p. 79. — arcarius, Fabretti 37. 181. Gervasjo,
osservazioni intorno a due iscrizioni messinesi: DIS. M.ANIBES E-IYNCHANI.
C.ES N. SER. CANDIDIAX QUI EXIEB.CT. IN OFFICIO
ASLE. ARK. XX. HERED. d. h. dis manibus Epitynchani cesaris nostr
servi Candidiani qui exicbat in offirio asix arkarius vicesima lieredittium. -
— In Rom selbst finden sich diese Beamten nicht, mit Aushanme
des procurator, der auch dort vorkommt, wie folgende Inschrift (aus dem
journal des savans, novembre 1837, p. 661. bei Gervasio a. a. O. p. 71.
n. 4.) beweist: Caio lulio, Caii filio, quirina, Celso, a libellis et censibus,
procuratori provinciarum lugdulensis et aquitania, procuratori patrimont,
procuratori vicesima hereditatium Roma, procuratori neaspoleos et man.
solei alexandrix, procuratori vicesima hereditatium per provincias nar
bonensem et aquitanicam, dilectateri per acquilanicam et novempopitios,
curatori via liguarix triumphalis. Gefunden zu Lyon im Jahir 18.0.
Die Steuer war ja auf die römischen Bürger beschränkt, wie sich aus
Plinius pancgyricus c. 37. mit Sicherheit ergibt. Eben das bewog den
Kaiser Caracallus, allen noch übrigen Latinen und Peregrinch auf cinmat
das Bürgerrecht zu ertheilen, wie Dio LXXVII. 9. bezeugl.