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drungen ist; das ist fürwahr ein seltener und lockender Klang gegenüber
der sich so häufig breit machenden Lüge in Gesinnung und in Gefühl,
vollends widerlich und ekelhaft, wenn sie in cokettirender Sentimentalität
sociale Wundmale aufdecken und heilen will. Beispiele sind leider nicht selten.
Der nächste Abschnitt enthält nach einer inhaltschweren Vorbemerkung -
die eigentliche Geschichte des Findelwesens in Oesterreich. „Die christliche -
Barmherzigkeit, welche diese Institute (die Gebär= und Findelhäuser)
ins Leben rief, ging in ihrer Sorgfalt für Mutter und Kind so weit, daß
sie bei der Aufnahme derselben blind sein wollte. Nicht lange währte es
und sie wurde vom Laster betrogen. Die Anstalten, welche geschaffen
waren, um die Sittenreinheit zu bewahren, fingen an, dieselbe zu untergraben. -
Je strenger das Princip des Geheimnisses gehalten wurde, um
desto unverschämter wurde es gemißbraucht." „Der Zudrang zu den Häusern -
wurde stärker und stärker, mit ihm hielt der Kostenaufwand gleichen
Schritt; er erreichte eine Höhe, die man mit Bangen gewahrt. Zu verhindern, -
daß die ungeheuern Auslagen nicht weiter zunehmen, genügt
nicht; eine dauernde Verminderung derselben, ohne den ursprünglichen
humanen Zweck der Anstalten zu gefährden, bildet die Aufgabe, deren
Lösung die Staatsverwaltung und mit ihr jeder Menschenfreund sehnlichst
wünscht." Dies ist der Grundgedanke des Verfassers, den er nun sowohl
historisch als analytisch entwickelt und woraus er endlich, wie wir später
sehen werden, gewichtige Consequenzen zieht. Die Geschichte zerfällt in
drei Perioden: nämlich von den ersten Spuren der Findlinge bis Joseph II.
von Joseph II. bis Franz I. und endlich seit Franz I. Jn der ersten Periode
erscheint die Sorge für Findlinge als bloße Privatwohlthätigkeit, erst
später wird sie zum Theil Gegenstand der öffentlichen Wohlthätigkeit. In
stetem Zusammenhange mit dem Findelwesen sehen wir jetzt und später
die Volksmeinung, zumeist noch als Aberglaube erscheinend und die Strafgesetzgebung. -
Dies stellt sich noch mehr, als in dieser nicht erschöpfend behandelten -
Periode, in jener unter Joseph II. heraus. Er faßte die Versorgung -
der Armen zuerst als eine Angelegenheit des Staates auf; das
schreckliche Loos der Findlinge zu bessern, war eine seiner frühesten Sorgen. -
Der Wahn, daß abgetriebene Früchte, wenn sie, da sie ohne Taufe
starben, auch der ewigen Glückseligkeit verlustig gehen, dennoch nie in die
Hölle kommen, begünstigt den Kindesmord; die Strafgesetzgebung wird
zwar dadurch zur vollsten Strenge aufgefordert, dagegen aber Alles gethan, -
um sowohl jenen verderblichen Wahn als auch den Schimpf und
Spott, mit welchem gefallene ledige Weibspersonen verfolgt wurden und
welche eine Art feierlicher Publicität (so durch öffentliche Züchtigungen
oder durch das Einführen lediger Mütter durch die Sacristeithür zum
Gottesdienste) erlangten, zu zerstören. Die Gesetzgebung wird nach allen
hier in Frage kommenden Richtungen geregelt, und namentlich die rechtlichen -
Verhältnisse der unehelichen Kinder näher angegeben. Am 16. August -
1784 wird das Gebärhaus in Wien nach dem Muster jenes von
Rom eröffnet und bald folgen ähnliche Anstalten in den Provinzialhaupt¬Max-Planck-Institut -
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