Inhaltsverzeichnis : Hesse, Christian August: ¬Das Einspruchsrecht gegen Bauunternehmen und andere Veränderungen an Grundstücken, oder das Interdictum quod vi aut clam und die Operis novi nuntiatio

§  7.  VII.  Das  Interesse  des  Prohibenten.
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bei  der  deductio,  quae  moribus  fit,  die  Proceßrolle  für  die  Parteien
und  der  Besitzstand  während  des  Processes  geordnet.*)  Die  besonderen ¬
  Eigenschaften  und  Voraussetzungen  der  Nuntiation  gehören
in  die  zweite  Abtheilung;  hier  sollte  nur  das  Princip  derselben
und  der  die  prohib.  begleitenden  Cautionen  dargestellt  werden.
In  jeder  prohibitio  (nuntiatio,  wie  prohib.  im  engern  Sinne)
liegt  eine  Klagankündigung  oder  Bedrohung  mit  Klagerhebung.
Denn  nur  so  gewinnt  das  Anerbieten  einer  Prozeßcaution  Seiten
des  Gegners  einen  vernünftigen  Sinn.  Daß  aber  sowohl  die
cautio  judicio  sisti,  als  auch  die  stipulatio  judicatum  solvi  auch
vor  Eröffnung  des  Prozesses  geleistet  zu  werden  pflegten,  kann
nach  den  Zeugnissen  aus  Cicero  und  nach  l.  13.  §.  1.  D.  46,  7.
nicht  bezweifelt  werden.
Die  prohibitio  stellt  sich  also  im  Wesentlichen  als  eine  Denuntiatio ¬
  dar,  als  Klagankündigung  mit  Privatverbot  oder  als  Verbot ¬
  unter  Klagandrohung.  Fügt  sich  der  Gegner  dem  Verbote,  so
ist  der  Zweck  in  jeder  Beziehung  erreicht;  mag  er  sich  nicht  fügen,
so  hat  er  die  Wahl,  ob  er  als  Kläger  auftreten,  oder  Caution  leisten
und  die  Rolle  des  Beklagten  übernehmen  will.  Leistet  er  Caution,
so  ist  dem  formellen  Gedanken  des  Edicis  Genüge  geschehn;  die
gerichtliche  Verhandlung  ist  angebahnt  und  eingeleitet,  und  von
Eigenmacht  (vis)  ist  nicht  mehr  die  Rede,  der  Prohibirte  darf  sein
Unternehmen  fortsetzen.
§  7.
VII.  Das  Interesse  des  Prohibenten.
Julianus  scribit,  interdictum  hoc  non  solum  domino  praedii,
sed  etiam  his,  quorum  interest  opus  factum  non  esse,  com*) -
  Cicero  pro  Tullio  (in  d.  Fragm.).  Venit  in  Thyrinum  Tullius.  Deinde
iste  paterfamilias,  Asiaticus  —  quum  ambularet  in  agro,  animadvertit  in  centuria ¬
  Populiana  aedificium  non  ita  magnum,  servuinque  Tulli  Philinum.  Quid
vobis,  inquit,  istic  negotii  in  meo  est?  Servus  respondit,  dominum  esse  ad
yillam;  posse  cum  eo  disceptare,  si  quid  vellet.  Rogat  Fabius  Acerronium,  ut
secum  simul  veniat  ad  Tullium.  Venitur;  ad  villam  erat  Tullius.  Appellat
Fabius,  ut  aut  ipse  Tullium  deduceret  aut  ab  eo  deduceretur.  Dicit  deducturum ¬
  se  Tullius;  vadimonium  Fabio  Romam  prommissurum.  Manet  in  ea  conditione ¬
  Fabius.  Mature  disceditur.“  cap.  19.  20.
            
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