Objekt : Weichsel, Ferdinand Friedrich: Zusätze zum Commentar zur Königl. Preußischen Gemeinheitstheilungs-Ordnung vom 7ten Junius 1821

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Zusätze
Erster  Abschnitt.
Von  Aufhebung  der  Gemeinheiten.
§.  78.
ad  §.  2.  d.  G.  Th.  O.  (§.  7.)  a.  Gegenstände  der  G.  Th.  O.  §.  8.
b.  von  derselben  ausgenommene  Gegenstände ¬
  §.  9.
c.  über  die  Sonderung  der  letzteren  §.  10.
ad  §.  3.  —  —  —  (§.  11.)  a.  der  Antrag  auf  Separation  setzt  ein
Benutzungsrecht  voraus  §.  12.
b.  Vermuthung  dagegen  §.  13.
ad  §.  4.—  —  —  (§.  14.)  Anmerkung  über  die  Abweichungen  des
frühern  Rechts.
ad  §.  5—7  —  —  (§.  15.)  Ueber  die  gesetzliche  Präsumtion  für  das
Eigenthum  §.  16.
ad  §.  8.  —  —  —  (§.  17.)  a.  Unterscheidung  ga.  jenachdem  der  Gutsherr ¬
  die  volle  Proprietät,  oder  bloß
ein  Miteigenthum  daran  besitzt  §.  18.
bb.  oder  wenn  er  gar  keine  Proprietät
an  den  bäuerlichen  Grundstücken  besitzt
§.  19.
b.
Folgerungen  daraus  §.  20.
ad  §.  9-12.—  —  (§.  21.)  abgeleitete  Grundsätze  §.  22.
ad  §.  13—16.  —  —  (§.  23.  u.  24.)  Folgerung  §.  25.
Von  vorstehenden  Gegenständen  hat  nur  allein  die  in
§.  16.  erwähnte  Präsumtion  für  das  Eigenthum  wieder  zu  ei85. =

nigen  Bemerkungen  Veranlassung  gegeben  ).  Daß  man  diese
—
85)  Rec.  2.  (Da,  offenbar  zur  mehren  Entstellung  der  Ansichten  des
Vf.,  dessen  Anordnung  der  abgehandelten  Gegenstände  zu  wesentlich  verletzt ¬
  wird,  als  daß  Vf.  wie  bisher  auch  die  Reihefolge  der  einzelnen
Sätze  in  dieser  Rec.  beibehalten  könnte;  so  wird  er  hier  zwar  davon
etwas  abweichen,  bemerkt  indeß  für  die,  welchen  daran  etwas  liegt,
daß  die  Anmerk.  85—102.  in  der  Rec.  selbst  buchstäblich  in  folgender ¬
  Zusammensetzung  zu  lesen  sind:  Anmerk.  96—101,  85,  86,
91—95.  87—90.  102.)  Am  auffallendsten  aber  muss  es  erscheinen, -
  wenn  der  Vf.  in  seinem  Commentare  die  Selbsttäuschung ¬
  (?)  so  weit  treibt,  gerade  in  der  preussischen  Gesetzgebung ¬
  die  Bestätigung  seiner  theoretisch-practischen  Grundsätze
über  Gemeinheiten  u.  s.  w.  finden  zu  wollen,  (sie  ist  ja  durch
klare  Belege  überall  nachgewiesen!)  und  zu  dem  Ende  eine
Menge  ganz  unpassender  (?)  Gesetzesstellen  (welche  sind  es?)  anführt, ¬
  da  doch  überall  (?)  aus  dieser  Gesetzgebung  ganz  verschiedene ¬
  (2)  Grundsätze  sich  ergeben.  So  will  der  Verf.
S.  16.,  dass  aus  unzähligen  Stellen  des  Lan  drechts  die  unbe¬
            
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