Metadaten : Gerichtliches Verfahren in Streitsachen nach der österr. allgem. Gerichts- und Konkursordnung vom 1. Mai 1781 (1)

Einleitung.
1.  Pratobeveras  Materialien.  8  Bände,  Wien  1814—24.
2.  Wagners  Zeitschrift,  welche  zuerst  in  dem  J.  1825  erschien, ¬
  später  von  Kudler,  Stubenrauch  und  Tomaschek  fortgesezt ¬
  wurde,  und  bis  zum  Jahre  1849  incl.  geht.
3.  Rechtsfälle  aus  dem  Zivil-  und  Kriminalrechte,  von  Tausch
I.  B.,  1—3  H.,  Wien  1832—37.
4.  Themis,  von  Prof.  Wessely  herausgegeben.  Drei  Hefte
(1835—7);  neue  Folge  8  Hefte  (1841),  neueste  Folge  zwei  Hefte
(1849).
5.  Archiv  von  Schopf.  Drei  Jahrgänge  1837,  1838  (mangelhaft) ¬
  und  1839.
6.  Der  Jurist  von  Wildner,  von  dem  Jahre  1839  bis  1848.
7.  Magazin  für  Rechts=  und  Staatswissenschaft  von  Haimerl
begründet  seit  dem  Jahre  1850.
D.  Darstellung  der  Literatur.
Sistematisches  Handbuch  der  Literatur  der  allg.  Gerichtsordnung ¬
  vom  1.  Mai  1781  von  Stubenrauch;  Wien  1840.
E.  Sistematische  Gesezsammlung.
Endlich  gehört  zur  Literatur  der  G.  und  K.  O.  folgende  sistematische ¬
  Gesezsammlung,  welche  wegen  der  seit  65  Jahren  angewachsenen
Menge  von  Deklaratorien  für  jeden  Juristen  bereits  unentbehrlich  geworden ¬
  ist:  Handbuch  des  gerichtlichen  Verfahrens  in  und
außer  Streitsachen  für  Böh.,  Mäh.,  Oest.,  Steierm.  u.  Illir.  und  für
die  Militärgerichte.  Von  Prof.  Wessely.  Dritte  sehr  vermehrte  und
verbesserte  Auflage.  Prag  1846.  Drei  Bände.
Der  erste  Band  enthält:  Die  jos.  G.  und  K.  O.  sammt  allen  bis
auf  die  neueste  Zeit  erflossenen  Deklaratorien;  das  Verfahren  bei  WechselBerg= ¬
  und  Militärgerichten  und  den  wiener  Grundgerichtsverwaltungen;
in  Ehe-  und  Ausziehsachen  und  den  summarischen  Prozeß.
Der  zweite  Band  enthält  die  allgemeine  oder  josefinische  Gerichtsinstrukzion, ¬
  so  wie  die  Instrukzion  in  Geschäften  außer  Streit  für  die  Bezirksgerichte, ¬
  mit  allen  Deklaratorien.
Der  dritte  Band  enthält  die  Geseze  über  die  Taxen  und  zwar  nach
einem  neuen,  mit  Rücksicht  auf  das  Tax-  und  Stempelpatent  v.  J.  1840
bearbeiteten  Sisteme;  ferner  über  die  mannigfaltigen  Giebigkeiten  für  Institute ¬
  und  über  die  Freizügigkeit  und  das  Abfahrtsgeld.
Für  die  Provinzen,  in  welchen  die  westgalizische  Gerichtsordnung
gilt,  sind  die  gleichen  Handbücher  in  der  dritten  Auflage  erschienen  und
            
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