Inhaltsverzeichnis : Wetzlarische Nebenstunden (Th. 102 (1770))

316  Von  bestgegruͤndeter  Jurisdiction  derer  rc.
gebettene  Mandatum  de  abstinendo  a  comminatis
illicitis  Arrestis  &  Executionibus  S.  C.  bewandten -
  besondern  Umstaͤnden  nach  erkannt,
auch  alles  in  dem  Stand,  wie  es  sich  Tempore -
  interpositae  App.  befunden  hat,  bey  der
denen  Inbibitorialibus  einverleibten  Straf
bis  auf  dieses  Kayserl.  Cammer=Gericht
fernere  Erkaͤnntniß  unveraͤndert  zu
belassen  aufgegeben.
Ende  des  Hundert  und  Zweyten  Theils.
Ulm,
gedruckt  bey  Christian  Ulrich  Wagner|  |
Canzleybuchdruckern,  der  Kayserl.  Franziscischen  Akademie -
  der  freyen  Künste  zu  Augsburg,  und  der
Herzogl.  deutschen  Gesellschaft  zu  Helin=  |
städt  Mitglied.
Max-Planck-Institut  für
eusopäische  Fechlsgeschone
            
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