Volltext : Römer, Robert von: ¬Die bedingte Novation nach dem römischen und heutigen gemeinen Recht

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ligation  erst  mit  Eintritt  jener  Bedingung.  Da  nun  die  bedingte
Novationsobligation  unwirksam  werde,  wenn  vor  Eintritt  der  Bedingung -
  das  Objekt  untergehe,  so  werde  der  Schuldner  durch  diesen
Untergang  nicht  liberirt.
Wolff  nimmt,  das  ist  vor  Allem  zu  constatiren,  einen
Widerspruch  zwischen  der  1.  14.  pr.  und  1.  72.  einerseits,  und
der  1.  56.  §.  8.  und  1.  31.  pr.  andererseits  hinsichtlich  der
Frage  über  die  Wirkung  des  Abschlusses  der  bedingten  Novation
auf  die  mora  aus  der  prior  obligatio  an.  Das  ist  richtig,  aber
seine  Lösung  ist  nicht  genügend,  denn  nirgends,  auch  in  der  1.  14.
pr.  und  1.  72.  citt.  nicht,  ist  die  bedingte  Novation  unter  den
Gesichtspunkt  der  Fristbewilligung  gebracht,  auch  ist  nirgends ¬
  eine  Spur  davon  zu  finden,  daß  es  sich  hier  um  eine  Differenz ¬
  handelte,  bei  welcher  der  eine  Theil  der  römischen  Juristen
aus  einem  dem  jus  civile  angehörigen  Prinzip  argumentirte,  der
andere  dagegen  auf  einen  freieren  Standpunkt  sich  stellte.  Insbesondere ¬
  ist  nicht  einzusehen,  wie  der  Satz,  daß,  weil  die  Novation
erfolge  erst  mit  dem  Eintritt  der  Bedingung,  unter  der  sie  geschlossen ¬
  worden,  die  bedingte  Novation  als  solche  die  mora  nicht
purgire  (das  ist  offenbar  W's  sog.  civilrechtliches  Prinzip),  sich
gerade  als  civilrechtliches  Prinzip  charakterisiren  soll.
Auf  den  Widerspruch  zwischen  l.  31.  pr.,  und  allen  übrigen
hier  in  Betracht  kommenden  Stellen  hinsichtlich  des  Eintritts  der
Novation  trotz  dem  Untergang  des  Gegenstands  während  schwebender ¬
  Bedingung  geht  W.  nicht  ein.
9)  Puchtas)  sagt:  „die  Aufhebung  der  obligatio  hat
immer  auch  die  Aufhebung  der  mora  zur  Folge",  und  bemerkt  dazu
in  der  Note:  „l.  29.  §.  1.  eod.  (V.  O.)  l.  17.  D.  de  cond.
furt.  (13,  1).  l.  8.  pr.  1.  14.  pr.  D.  de  novat.  (46,  2).
6)  Pand.  §.  270.
            
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