Volltext : Unpartheyische Critik über juristische Schriften inn- und ausserhalb Deutschland (Bd. 2 = St. 1-6 (1750/51))

Christiani  Henrici  Eckhardi,
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sehr  begünstiget  worden,  kömmt  nach  unserer  Meinung -
  eben  so  wenig  aus  der  Stoischen  Philosophie. -
  Denn  wir  finden  schon  in  den  zwoͤlf  Tafeln
die  vindicias  secundum  libertatem,  welche  eine
sehr  grosse  Gunst=Bezeugung  gegen  die  Freyheit
war.  Diese  Gunst-Bezeugung  hat  auch  ohne
Zweiffel  gleich  mit  den  Freylassungen  selbsten  ihren -
  Anfang  genommen:  Diese  aber  sind  schon  unter -
  den  Koͤnigen  sehr  weißlich  eingefuͤhret  worden,
damit  es  eine  Gelegenheit  seyn  möchte,  die  Republick -
  mit  neuen  Buͤrgern  zu  vermehren:  als  worauf, -
  als  ein  hauptsächliches  Mittel  sie  mächtig  zu
machen,  die  Römer  sehr  eifrig  sahen,  wie  man  aus
der  gantzen  Römischen  Historie  darthun  kan.
p.  112.
Der  Haß  der  Roͤmer  gegen  die  Zinsen  von  ausgeliehenen -
  Capitalien,  soll  nach  des  Herrn  Verfassers -
  Meinung  gleichfalls  aus  dem  Stoischen
Glauben  entsprungen  seyn:  weil  Seneca  die  Zinsen -
  humanae  cupiditatis  extra  naturam  quaesita  nomina -
  nennet.    Allein,  wir  halten  dafür,  daß  man
den  Grund  zu  diesem  Hasse  viel  sicherer  in  der  Römischen -
  Historie  finden  könne.  Die  Patricii  drückten -
  im  Anfange  der  Roͤmischen  Republick  vor  der
Ankunft  der  Philosophen  in  Rom,  das  gemeine
Volck  sehr  hart  mit  Zinsen.  Wenn  ein  armer
Schuldner  nicht  mit  Gelde  bezahlen  konte,  muste
er  seinem  harten  und  geitzigen  Gläubiger  mit  seinem -
  Leibe  Genugthuung  verschaffen.  Er  wurde
ihm  nicht  anders  als  sein  Sclave  uͤbergeben.  Dergleichen -
  Schuldner  hiessen  nexi,  adiudicati,  addi¬Ci, -
  und  wurden  vielmals  auf  die  grausamste  Art
gehalotage -

Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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