Objekt : Burckhard, Hugo von: Ueber Schenkungsannahme

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das  Moment  des  sofortigen  Eigenthumsübergangs  hier,  wo  ein
rechtsgeschäftliches  dare  und  accipere  fehlt,  vorhanden  ist,  bringt
das  domini  res  continuo  efficit  zum  Ausdruck:  nicht  die  Eigenthumsübertragung -
  als  solche,  sondern  die  schenkweise  Eigenthumsübertragung ¬
  ist  es,  die  den  Ausschluss  der  Retentionseinrede -
  begründet.  Dafür,  dass  ohne  Acceptation  des  animus
donandi  eine  nach  allen  Richtungen  als  Schenkung  zu  behan
delnde  Zuwendung  vorliege,  ist  aus  der  1.  14  ein  Argument
eben  so  wenig  wie  aus  der  1.  1  h.  t.  zu  entnehmen.
            
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