6.3.2.
Juristen im Reichstage
6.3.3.
Neue Organisation am gemeinschaftlichen thüringischen Oberlandesgericht Jena
6.3.4.
Personalien
6.4.
Vereine und Gesellschaften
6.4.1.
Der Deutsche Verein für Versicherungswissenschaft
(JR. Gerhard)
51
IX. Jahrg. Deutsche Juristen-Zeitung. 1904 No. 1.
52
Gerichten (stets der älteste Richter) beziehen weder höheres
Gehalt noch Funktionszulage.
Sachsen-Altenburg. Der Vorstand des Amts-
gerichts in Altenburg nimmt eine besondere Rangstufe
gegenüber den übrigen Vorständen ein und bezieht ein
höheres Gehalt ohne Funktionszuläge oder besonderen
Titel; die Vorstände der auswärtigen Gerichte erhalten
500 M. Funktionszulage.
Sachsen-Koburg-Gotha. Früher erhielten die a.
R. eine Funktionszulage von 300 bis 600 M. Später sind
diese Zulagen fortgefallen.
Sachsen-Meiningen. Der a. R. bei den Amts-
gerichten, welche mit mehr als einem Richter besetzt
sind, erhalten eine Stellenzulage von 300 M., bei den nur
mit einem Richter besetzten 200 M.
Anhalt-Dessau. Siehe Mecklenburg-Strelitz.
Schwarzburg-Rudolstadt. Die a. R. haben bei
den Amtsgerichten mit mehreren Richtern eine Funktions-
zulage von 500 M.
Schwarzburg-Sondershausen. Die a. R. be-
ziehen eine Funktionszulage von 300 M.
Waldeck. Siehe Mecklenburg-Strelitz.
Reufs ä. L. Die a. R. haben einen gesetzlichen
Anspruch auf Funktionszulage und Titel nicht. Gewöhn-
lich erhalten sie aber 500 M. Funktionszulage und den
Titel „Oberamtsrichter“, wenn sie darum nachsuchen.
Reufs j. L. Die a. R. erhalten eine besondere
Funktionszulage.
Bückeburg, Lippe-Detmold. Siehe Mecklen-
burg-Strelitz.
Hamburg. Der a. R. führt die Amtsbezeichnung
„Oberamtsrichter“ und bezieht ein besonderes Gehalt von
12 000 M., gegenüber dem Höchstgehalt der Richter von
10 000 M. Seine dienstlichen Funktionen übersteigen die-
jenigen der a. R. bei den aufserhamburgischen Amts-
gerichten in vielen Beziehungen. Die gesamte Verwaltung
des Amtsgerichts ist lediglich ihm unterstellt.
Bremen. Siehe Mecklenburg-Strelitz.
Lübeck. Der a. R. in Lübeck hat den Titel „Ober-
amtsrichter“, die übrigen Richter „Amtsrichter“; der Titel
„Amtsgerichtsrat“ wird nicht verliehen. Die bisherige
Funktionszulage des a. R. von 600 M. soll später fortfallen.
El safs-Lothringen. Die a. R. an den gröfseren
Orten erhalten h'unktionszulagen von 300 und 600 M.
Preufsen. Bei dem Amtsgericht I in Berlin steht das
Recht der Aufsicht einem Amtsrichter zu, welcher den
Titel „Amtsgerichtspräsident“ führt und in den Besoldungs-
etat der Landgerichtspräsidenten aufgenommen ist. Be-
züglich der übrigen aufsichtführenden Richter siehe
Mecklenburg-Strelitz, Bückeburg und Lippe-Detmold.
Juristen Im Reichstage. Nach dem neuesten
Verzeichnis der Mitglieder des Reichstages gehören der
I. Session der 11. Legislatur-Periode 1903/1904 im ganzen
58 Juristen an, und zwar
a) aus dem Richters tand e 29: RGR. Dr. Spahn (Z.),
LGPräs. Deppe (b. k. F.), KGR. Dr. Rintelen (Z.), die
OLGR. Burlage (Z.), Roeren (Z.) und Wellstein (Z.),
LGDir. Zehnter (Z), die LGR. Gröber (Z.), Hagemann
(NL ), Dr. Müller-Meiningen (Fr. VP.), Schmidt-Warburg
(Z.) und v. Strombeck (Z), die AGR. Engelen (Z.),
Fritzen (Z.), Himburg (K.), Kirsch (Z.), Krebs (Z.), Dr.
Opfergelt (Z.), Schwarze (Z.) und de Witt (Z.); die OÄR.
Bargmann (Fr. VP.) und Kalkhof (Z.), LR. Itscbert (Z.)
und die AR. Dr. Becker (Z.), Lattmann (Wirtsch. Ver.)
und Dr. Lucas (NL.), aufserdem LGR. a. D. Dove (Fr.Ver.)
und die Ass. a. D. Mommsen (Fr. Ver.) und Rimpau (NL.).
b) Rechtsanwälte und Notare 29: Dr. Ablafs
(Fr. VP.), Dr. Bachem (Z.), Blumenthal (VP.), Boltz (NL.),
v. Chrzanowski (P.), Dr. Dahlem (Z.), v. Damm (b. k. F.),
Dietrich (K), Faltin (Z.), Fehrenbach (Z.), Haase (S.),
Haufsmann (VP.), Heine (S.), Dr. Herzfeld (S.), Lenz-
mann (Fr. VP.), Marbe (Z.), Payer (VP.), Pohl (Fr. VP.),
Preifs (b. k. Fr.), Prüschenk von Lindenhofen (RP.), Riff
(Fr. V.), Dr. Semler (NL.), Storz (VP.), Dr. Thaler (Z),
Traeger (Fr. VP.), Trimborn (Z.), Dr. Vonderscheer (b.k.Fr.),
Wiltberger (b. k. Fr.) und Dr. am Zehnhoff (Z.).
Aus dem Richterstande gehören daher an: 19 dem
Zentrum (Z.), 3 den Nationalliberalen (NL.), je 2 der Freis.
Vereinigung (Fr.Ver.) und der Freis. Volkspartei (Fr.VP.), je
1 den Konservativen (K.), der Wirtschaftlichen Vereinigung
(Wirtsch. Ver.) und keiner Fraktion (b. k. F.).
Von den Rechtsanwälten und Notaren gehören an:
8 dem Zentrum (Z.), je 4 der Freisinnigen Volkspartei
(Fr.VP.), der Volkspartei (VP.) und keiner Fraktion (b.k.F),
3 den Sozialdemokraten (S.), 2 den Nationalliberalen (NL.),
je 1 den Konservativen (K), der Reichspartei (RP.), der
Freisinnigen Vereinigung (FrVer.) und den Polen (P.)
Auffallend ist, dafs zum erstenmal seit Bestehen des
Reichstages kein Professor der Rechte — und als einziger
Professor der Staatswissenschaften nur Dr. Paasche (NL.) —
mehr diesem angehört, wogegen in früheren Jahren eine
Reihe der hervorragendsten Rechtslehrer ihre nachhaltige
Einwirkung auf die Gesetzgebung im Reichstage ausübten.
Neue Organisation am gemeinschaftlichen thü-
ringischen Oberlandesgericht Jena. Vom 1. Januar
1904 ab tritt insofern eine Aenderung in der Geschäfts-
ordnung des OLG. Jena ein, als von diesem Tage ab drei
Zivilsenate gebildet werden. Der erste wird die Land-
gerichte Weimar, Eisenach, Gera und Greiz, der zweite
die Landgerichte Meiningen und Rudolstadt, der dritte die
Landgerichte Altenburg und Gotha umfassen und der
letztere zugleich als Strafsenat in allen zur Zuständigkeit
des OLG. Jena gehörenden Strafsachen entscheiden. Die
zur thüringischen Gerichtsgemeinschaft gehörigen preußi-
schen Gebietsteile unterstehen dem II. Zivilsenat.
Personalien. Geh. Justizrat, Prof. Dr. v. Schulte,
der berühmte Kirchenrechtslehrer an der XJnivers. Bonn,
feierte am 19. Dezember sein 50jähriges Dozentenjubiläum,
von Schulte, geboren im Jahre 1827, wirkt bereits seit 1873
als Ordinarius an der Universität Bonn und hat sich durch
eine große Zahl ausgezeichneter Arbeiten einen hervor-
ragenden Namen gemacht. — Der Vortragende Rat und
Justitiar im Reichsmarineamt, Wir kl. Admiralitätsrat Dr. jur.
Felisch, Berlin, wurde zum Geh. Admiralitätsrat, Privat-
dozent Dr. Hans Albrecht Fischer, Rostock i. M., zum
aord. Professor daselbst ernannt. — Ger Ass. Dr. Wede-
ln eye r habilitierte sich an der Universität Marburg i. H.
Vereine und Gesellschaften.
Der Deutsche Verein für Versicherungswissen-
schaft tagte vom 10. bis 12. Dezember 1903 in Berlin.
Auf der Tagesordnung stand als wesentlichster Punkt die
Besprechung des Gesetzentwurfes über den Ver-
sicherungs vertrag, des noch fehlenden Ergänzungs-
gesetzes zum BGB. Interessant für die Rechtswissenschaft
ist vor allem bei der zweifachen Regelung, welcher das
Versicherungswesen untersteht — durch das Gesetz und
durch das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung —,
die Erörterung, ob das Kaiserliche Aufsichtsamt befugt
sei, von dem Versicherer Aufnahme von Vorschriften in
die Versicherungsbedingungen zu verlangen, welche über
die in dem Gesetzentwurf zum Schutze der Versicherten
gegebenen zwingenden Normen hinausgingen. An-
geregt wurde, das Gesetz so zu fassen, daß die Macht-
befugnis des Aufsichtsamtes nach dieser Richtung hin ein-
geengt werde. — Ueber die Frage, ob die Aufnahme
zwingender Bestimmungen in den Gesetzentwurf gerecht-
fertigt sei, und wenn dies bejaht werde, inwieweit er mit
seinen Vorschlägen das Richtige treffe, wurden drei ein-
gehende Referate erstattet. Die Stimmung der Versamm-
lung, in welcher Beschlüsse nicht gefaßt wurden, schien
dahin zu gehen, daß zwar eine Reihe von zwingenden