neten die Liegenschaft gewöhnlich nur nach Kmeten oder Dörfern,
„mit bekannten Grenzen.“
— Für jene Vakufgründe, welche zu
Miriegründen gehörten, haben die betreffenden Mutevelis (Verwalter)
Tapien ansgestellt.
Für Emlak (Mulk) -Liegenschaften wurden erst durch das Gesetz
vom 28. redzeb 1291 (1874), sog. Emlakgesetz, an Stelle der vom
Schiedsrichter (Kadi) früher zum Beweise des erworbenen Eigenthums
ausgestellten Hodzets Tapien eingeführt, und ist im § 1 dieses
Gesetzes verordnet, dass in Zukunft jede Nutzniessung an Emlac
ohne Tapien verboten ist. — Ihre Entstehung haben die Tapien
in grossem Masse fiskalischen Gründen zu verdanken, da sich hiedurch ¬
der Staat die bei Uebertragung von Liegenschaften eingeführten ¬
Gebühren sichern wollte. Äusser diesen bei Uebertragung
von Immobilien ausgegebenen Tapien gab es auch sog. Rheumtapien, ¬
d. h. Urkunden, durch welche die vorgenommene Verpfändung ¬
irgend einer Liegenschaft dokumentirt wurde.
Der Vorgang behufs Erlangung von Tapien anlässlich der
Uebertragung von Mirieliegenschaften war folgender:
Der Veräusserer musste von der betreffenden Ortsbehörde
(Ortsältesten, Muktar) eine Bestätigung beibringen, in welcher sein
Eigenthumsrecht, die Veräusserungssumme, das Dorf oder der Bezirk,
wo sich das Grundstück befindet, ferner die Grenzen und der
Flächeninhalt des Grundstückes enthalten sind. Es haben sohin der
Veräusserer und der neue Erwerber (beziehungsweise ihre Bevollmächtigten) ¬
zur politischen Behörde zu kommen, wo dann die
Aeusserungen (Takrir') der Parteien protokollirt werden. Die alten
Tapien wurden sodann abgenommen und sammt der eingehobenen
Gebühr und einem Berichte an die Defterhane (Centralgrundbuchsamt) ¬
nach Constantinopel geschickt — dem neuen Erwerber wurde
eine Interimstapi (vereke), von welchen die sog. Koëanli tefters,
d. i. Juxtenbücher, bei der Behörde verblieben, ausgestellt, die bis
zum Eintreffen der gedruckten Originaltapie (Tugrali) zu gelten
*) Takrir lautet etwa so: „Ich Gefertigter erkläre, dass ich die unten
bezeichnete Liegenschaft um den Preis — freiwillig verkaufe, indem ich zugleich
die Tapie — vorlege, und ich Käufer erkläre, dass ich diese Liegenschaft kaufe.
Da mir Käufer den Kaufpreis entrichtet hat, bitten wir, dass die unten bezeichnete ¬
Liegenschaft auf den Namen des Käufers übertragen und demselben die
neue Tapie ausgefolgt werde.
(Folgt die nähere Bezeichnung der Liegenschaft mit Anrainern.)