Vom Excutionsprocesse. §. 42. 43.
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Erecutionsprocesses ein geringfügiger, so genügt statt der in der
Regel erforderlichen Sächsischen, eine vierzehntägige Frists
Im
Betreff des Umfangs der Leistungen, welche dem Beklagten in der
Hülfsauflage auferlegt werden und der Modalität der Vollstreckung,
welche dem Beklagten für den Fall angedroht wird, daß er der
Auflage innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommen werde,
gelten die nämlichen Grundsätze, welche für das Hülfsverfahren
festgesetzt sind9).
Zugleich wird dem Beklagten in der Auflage
aufgegeben, etwaige Einwendungen gegen die Zulässigkeit des
Verfahrens überhaupt, oder in Hinsicht auf Einzelheiten desselben,
sowie Ausflüchte, welche auf Thatsachen beruhen, zu deren Beweis
er mit öffentlichen oder Privaturkunden **) versehen sei, bei deren
Verlust11) noch vor Ablauf der ihm gesetzten Sächsischen oder vierzehntägigen ¬
*2) Frist bei Gericht schriftlich anzuzeigen, die Urkunden ¬
aber unter der Verwarnung, daß solche außerdem nicht zu beachten, ¬
in den Originalien, oder doch in Abschrift einzureichen 13
Der Auflage müssen, wie im Hülfsverfahren das vom Kläger übergebene ¬
Liquidum nach dessen vorgängiger Prüfung, Ergänzung
und resp. Berichtigung**), außerdem aber auch die Urkunden,
auf denen das Anbringen des Klägers beruht, in Abschrift beigelegt ¬
werden 13).
Der Kläger wird von der erlassenen Hülfsauflage ¬
durch eine einfache Abschrift derselben in Kenntniß gesetzt 16)
§. 43.
Einwendungen des Beklagten und terminliche Verhandlung.
Hat der Beklagte in ihm zu Befriedigung des Klägers in
8) Executionsgesetz §. 89.
9) Executionsgesetz §. 90. in Verbindung mit §. 70. 71. 72.74. 75. u.
76.
Vergl. meinen ordentl. Pr. §. 356 fg.
10) Nach älterem Rechte waren diese letzteren gar nicht zulässig. Kori Executivproceß ¬
§. 2. p. 4.
11) Diese Androhung erstreckt sich nur auf den vorliegenden Executionsproceß, ¬
nicht auf selbständige Einwendungen, welche Klagrecht gewähren, oder
auf die dem Beklagten wegen connerer Exceptionen zustehende Widerklage. Nur
von den ersteren spricht Beckl. l. §. 91. p. 91.
12) Diese 14tägige Frist ist zwar im Executionsgesetze §. 91. nicht
ausdrücklich erwähnt, allein auch in geringfügigen Rechtssachen ist die Vorbringung ¬
von Einwendungen an die vorgeschriebene Frist gebunden. Beckl.l.
§. 89. u. 91. p. 90 fg.
13) Executionsgesetz §. 91.
14) Executionsgesetz §. 90. in Verbindung mit §. 43. Mein ordentl.
Pr. §. 356.
15) Executionsgesetz §. 90. Vergl. meinen ordentl. Pr. §. 356.
16) Executionsgesetz §. 92.