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Nachtheile hinsichtlich der Schätzung des Gegenstands, insbesondere
hinsichtlich der Zeit und des Orts des zu berücksichtigenden Preises, ¬
der Gläubiger hat den durch Aufbewahrung oder Erhaltung
des geschuldeten Gegenstands dem Schuldner verursachten Aufwand
zu ersetzen, endlich darf der Schuldner nöthigenfalls den geschuldeten ¬
Gegenstand preisgeben.
Alle diese Wirkungen treten nun ein, sobald der Gläubiger
in mora ist, dadurch wird die obligatio in der angegebenen Weise
in ihrem Umfang vermindert; soll sie wieder zu ihrem ursprünglichen ¬
Umfang erweitert werden, so kann das nur geschehen durch
den Eintritt einer Thatsache, welcher das positive Recht die fragliche ¬
Wirkung beilegt, es geschieht das keineswegs schon durch jede
Thatsache, welche nur der ferneren Nichtannahme der Leistung den
Charakter der Widerrechtlichkeit benimmt, namentlich nicht schon
durch die Verabredung einer Frist für die Leistung. Das ist hier
besonders einleuchtend, wo es sich um Wiederaufleben einer Verbindlichkeit, ¬
also um das Entstehen einer obligatio handelt. Die
Quellen wissen denn auch blos von einer purgatio der mora
creditoris durch Erklärung desselben, er sei zur Annahme bereit.
Jedoch liegt allerdings in jeder Verabredung eines Aufschubs
der Leistung und so auch in dem Abschluß einer bedingten Novation
im Fall der mora creditoris ein partieller Verzicht, nemlich auf
die Befugniß des debitor, den Gegenstand preiszugeben, diese
Befugniß ist unvereinbar mit jeder solchen Verabredung.
Der Inhalt der nova obligatio bedarf im Fall der mora creditoris ¬
keiner besondern Untersuchung, es versteht sich von selbst, daß er
ganz dem Inhalt der prior obligatio, wie dieser durch die mora
creditoris sich gestaltet hat, entspricht, daß hier stets gilt: mora
(creditoris) in sequentem deduci obligationem.