Erstes Buch. Die Patentrechte.
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gethan und nichts zu erreichen, so lange die Erteilung des Patentes
in das ungebundene und unkontrollierbare Ermessen der Verwaltung gelegt -
war. Solche vom Standpunkte ausgleichender Gerechtigkeit nicht zu
entschuldigende Einrichtungen waren Wasser auf die Mühle der neuen
Verfechter der absoluten égalité. Hier setzte auch sofort, namentlich durch
eine Petition der Ingenieure veranlafst, in der Nationalversammlung der
Jakobinerklub ein und erzwang bereits unter dem 7. Januar 1791 den
Erlafs des ersten französischen Patentgesetzes, in dessen Einleitung ausdrücklich -
gesagt wird, dafs jede neue Idee, deren Verwirklichung für
die Menschheit von Nutzen sein kann, ihrem Urheber eigentümlich gehöre,
und dafs es ein Eingriff in die Menschenrechte sein würde, wenn die Erfindung -
nicht als das Eigentum des Erfinders angesehen würde. Hervorzuheben -
ist auch die im Gesetz (Art. 3) ausdrücklich eingeräumte Gleichstellung
des ausländischen Erfinders mit dem einheimischen, eine kosmopolitische
Vergünstigung, die auch in die spätere französische Gesetzgebung und
dann in alle anderen Patentrechte übergegangen ist. Dals sich der Patentschutz -
nur auf Ideen auf gewerblichem Gebiete erstrecken sollte, war
im Gesetz nirgends gesagt. Es darf daher nicht wundernehmen, wenn
beim Mangel jedweder materiellen Prüfung der zum Patent angemeldeten
Erfindung aus allen nur denkbaren Gebieten Patente angemeldet wurden.
So bildeten namentlich infolge der durch die erste französische Revolution
hervorgerufenen allgemeinen Unruhe und Unsicherheit Pläne für Lebensversicherungen, -
Finanzoperationen, Bankanlagen, Kreditinstitute in grofser
Zahl die Grundlagen für Patentanmeldungen. Da man jedoch alsbald zu
der Einsicht gelangte, dafs derartige Dinge mit der gewerblichen Thätig
keit des Menschen nichts zu thun haben, anderseits aber ein hierdurch
leicht und bequem erlangter Patentschutz zur Täuschung des Publikums
mifsbraucht werden konnte und wurde, so war Abwehr dringend geboten, ¬
und bereits durch Gesetz vom 20. September 1792 wurden Pläne
und Einrichtungen für finanzielle Ideen vom Patentschutz ausgeschlossen,
eine Bestimmung, die auch in dem späteren, noch jetzt geltenden französischen ¬
Patentgesetz ausdrücklich aufgenommen ist, trotzdem sie sich
nach dem Gesagten von selbst versteht.
§ 2. Der geltende Rechtszustand. Wenden wir uns nunmehr zur
gegenwärtigen Patentgesetzgebung, so finden wir ihre Grundlage in dem
Gesetz vom 5. Juli 1844. Dasselbe ist bis zum heutigen Tage unverändert
geblieben, abgesehen von dem die Voraussetzung der Ungültigkeit eines
Patentes einschränkenden Gesetz vom 31. Mai 1856, welches später an der
geeigneten Stelle besprochen werden soll.
Was zunächst die materiellen Voraussetzungen des französischen
Patentrechts betrifft, so sind im Gegensätze zum deutschen nicht allein
eine neue Erfindung, sondern auch eine neue Entdeckung (invention ou
découverte), also schon die Auffindung einer neuen Eigenschaft an einem