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§. 429. Ob der Dritte berechtiget sey, bey der Behandlung selbst auf
die Liquidirung der angemeldeten Forderungen zu dringen? .... 233
„ 430. Von dem Rechtsverhältnisse zwischen den in der Behandlung stehenden ¬
Gläubigern und dem ursprünglichen Schuldner ....
234
„ 431. Von dem Rechtsverhältnisse zwischen dem Intercedenten und
den in der Behandlung nicht begriffenen Gläubigern ........ 235
„ 432. Von dem Rechtsverhältnisse zwischen dem ursprünglichen Schuldner, ¬
und den in der Behandlung nicht begriffenen Gläubigern .. 236
„ 433. Ob nach abgeschlossener gerichtlicher Behandlung noch Gläubiger
derselben beytreten können? —
Formulare zum §. 219.
A) Einer executiven Vertheilung
* * * * * * *
... . . 237
B) Formular einer Sequestrationsgelder=Vertheilungserledigung 243
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NRN-T7