Zweit. Kap.
Von d. Signoria u. d. Collegium.
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wandtschafts-Verbindungen zunehmen, so viel über die
andern zu erlangen, dats im Jahr 1786 einer aus ihrer
Mitte ins Collegium gebracht wurde, dessen Verdienste
ihn dieser Ehre würdig machten; und im Jahr 1789 fiel
sogar die Wahl des Doge auf ein folches neues Haus in
der Perion des jetzigen Doge zum grossen Aergerniss der
andern, die sich alte Haufer nennen. Auf diese
beiden Vorgänge liesse sich die Höffnung gründen, dass
endlich zwischen beiden jeder Unterschied aufgehoben,
und diese Ursache der Eifersucht verschwinden wird.
Eben dieselben Familien suchten auch den grössten
Theil der übrigen alten Familien von dem Collegium zu
entfernen, bald unter dem Vorwand, dass sich ihre gerin¬
gen Glücksumstände nicht mit dem bei einer solchen Lauf¬
bahn unvermeidlichen Aufwande vertrügen, bald, dass
sie nicht, wie es auch manchmal wirklich an dem seyn
möchte, die erfoderlichen Fähigkeiten dazu hätten, Allein
dies rührt fast immer von dem fehlerhaften öffentlichen Er¬
ziehungsplan her, den man gleichsam absichtlich ange¬
nommen zu haben scheint, dass man zuweilen den Lei¬
denschaften schmeichelt, und den einen frühzeitig zu ein¬
träglichen Stellen oder beträchtlichen Vergünstigungen
auf Koften der Staatskasse, den andern zu ehrenvollen
Bedienungen verhilft, diejenigen aber, welche im Be¬
wusstseyn ihrer Fähigkeiten dreister fodern könnten, durch
beschwerliche und aufgedrungene Bestellungen und wohl
gar durch noch gewaltsamere Mittel entfernt.
Wir wollen nun einen Blick auf die Gegenstände,
welche jene kleine Anzahl von Familien im Auge hat, und
die durch die bereits beschriebenen Mittel sich in den
Stellen der Grosssavj und der Savj des festen Landes gleich¬
sam ausschliessungsweise verewiget haben; und auf die
traurigen Folgen dieses oligarchischen Systems wersen, das