Erst. Kap.
Vom grosen Rath u. Senat.
Rücksicht betregen hat, wo sie die wichtigen Gränzen der
geistlichen Macht gar wohl zu unterscheiden, sie auf diese
einzuschränken, die weltlichen Rechte von den geistlichen,
und diese wieder von den Missbräuchen abzusondern
wuſste, in welche sie öfters ausarteten.
Die Vorlesung der Briefe der venerianichen Geland.
ten an auswärtigen Höfen, und der Berichte, welche die
selben bei ihrer Zurückkunft eben so, wie die von einer
Statthalterschaft in den Provinzen des Staats zurückgekom¬
menen Patrizier erstatten müssen, sollte den Gesetzen ge¬
mäls in jeder Versammlung der Pregadi ohne irgend eine
Zurückhaltung zur allgemeinen Belehrung geschehen.
Denn dadurch würden diejenigen, welche den Piegadi
beiwohnen, in vier bis fünf Jahren richtige Kenntnisse
von dem Zustande der verschiedenen Provinzen der Re¬
publik, so wie von den vornehmsten europäischen Höfen
erlangen, zumal die Patrizier bei ihrer Zurückkunft nicht
nur verbunden sind, karakteristische Schilderung von dem
Hofe, den Ministern und der Nation, oder umständliche
Erzählung des Zustandes der Provinz, wo sie herkommen,
beizubringen, sondern auch Vorschläge zu machen, wie
das Schicksal dieser Provinz oder ihr Zustand verbessert
werden könnte. Allein die Beobachtung dieser so nützli¬
chen Einrichtung wird fast gänzlich vernachlässiget, und
die Savi, weit entfernt, dem Senat diese Nachrichten unein¬
geschränkt mitzutheilen, bringen oft blos die unbedeuten¬
den Briefschaften zum Vorschein. Nicht weniger willkühr¬
lich wird mit den Berichten der aus den Provinzen zu¬
rückkommenden Patrizier gehandelt. Sie werden entwe¬
der gar nicht vorgelesen, oder man wählt solche Augen¬
blicke dazu, wo das Geräusch von den sich eben versam¬
melnden Pregadi jede Aufmerksamkeit vergeblich mnacht,
oder wo die kleine Anzahl der Anwesenden keine Gegner
vermuthen lässt, deren Freiheitssinn und Standhaftigkeit