Beschreibung von Venedig.
IV. Theil.
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dass sie bei jedem von gehöriger Mässigung begleitet ist,
ein Fehler, der durch das natürliche Misstrauen der min¬
der Fähigen sehr oft Missverständnisse veranlasst; nicht zu
gedenken, dass es den Capi der Vierziger oft an der nö¬
thigen Erfahrung fehlt, um so schweren Maasregeln einen
glücklichen Erfolg zu verschaffen.
Dieser letzte Uebelstand rührt von der Art her, wie
sie gewählt werden, da die Stimmen zu dem wichtigen
Amt eines Capo ohne Unterschied auf die jüngsten wie
auf die altesten in den Quarantien fallen, ja jene sogar we¬
gen der mit diesem Amt verknüpften vielen Mühe noch
den Vorzug haben. Endlich kann man sich nicht schmei¬
cheln, Standhaftigkeit zu finden, so lange die Quellen
ihrer Uneinigkeit noch bestehen. Die grosse Gewalt der
Avogadoren könnte unter der Voraussetzung, dass endlich
das Tribunal der Staatsinquisitoren aufgehoben würde,
nicht weniger gefährlich werden, wenn man sie nicht zu
gleicher Zeit mässigte, sie nicht nur in ihre ursprünglichen
Gränzen zurückwiese, die oft überschritten wurden, son¬
dern auch selbst bei einigen Gegenständen einschränkte, wo
sie der Einfluss der herrschenden Grundsätze gefährlich
macht; und desswegen die Vorsehung trâfe, dass die
Häupter der Vierziger mit mehrerer Pünktlichkeit das
Recht der Oberaufsicht ausübten, das ihnen durch das Ge¬
setz von 1406 anvertrauet ist. So sollten die Avogadoren
keine Suspension oder Intro mission über irgend einen Ge¬
genstand machen können, wenn nicht wenigstens zwei
unter ihnen gleicher Gesinnung wären; sie sollten unter
dem Titel von Ferien, während denen sie das Recht haben,
die Stellen aller andern Magistraturen zu ersetzen, nicht wie
es heutzutage durch einen schädlichen Missbrauch geschie¬
het, dieses Recht auf alle Festtage oder Vakanzen ausdeh¬
nen können, sondern es blos während der Herbst- und
Sommerferien ausüben, in denen sich der gröste Theil