Full text: Volume (4)

Besehreibung von Venedig. 
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IV. Theil. 
keit des Prokurator Calbo, der sich zu uusern Zeiten über 
die menschliche Achtung zu erheben wusste, die einen so 
schädlichen Missbrauch unterstützt. Die wahrhaftig re¬ 
publikanische Mässigung, von welcher er bei seiner Ein¬ 
führung das Beispiel gab, sollte durch ein heilsames Ge¬ 
setz in eine ausdrückliche und unnachlässige Pflicht ver¬ 
wandelt werden. Dadurch würde sich die Zahl der Be¬ 
werber vergrössern, die Möglichkeit, dem von der Wahl 
unzertrennlichen Aufwand Genüge zu thun, allgemeiner 
werden, und der grosse Rath würde mit Leichtigkeit aus 
der grössern Anzahl der Bewerber von allen Klassen 
eine bessere Wahl treffen können. 
Der Missbrauch, durch welchen man zu verschiede¬ 
nen Zeiten eine grosse Anzahl Patrizier fürs Geld, und 
zwar in weniger dringenden Fällen, als worin sich die Re¬ 
publik 1517 befand, wo man zum erstenmal seine Zu¬ 
flucht zu diesem Ausweg nahm, zu dieser erhabenen Wür¬ 
de erhoben hat, hat den Glanz derselben verdunkelt, und 
die Achtung geschwächt. Alle diese Gründe vereinigen 
sich, die Bewerbung um sie selten zu machen. Noch 
seltener aber ist diese Würde eine Belohnung für ausge¬ 
zeichnete Dienste, oder ein augenblicklicher Trieb der 
Erkenntlichkeit des grossen Raths. Denn seit vielen Jah¬ 
ren finden sich nur drei Beispiele von Wahlen, die durch 
solche Beweggründe geleitet wurden, nemlich bei der 
Wahl des Prokurator Calbo, des Georg Pisani, und 
des Angiolo Emo. Dieser ist der einzige, der in die 
erste jener zwei Klassen gehört. Denn seine Wahl er¬ 
folgte nicht auf einige vorhergegangene Reden oder Dekla¬ 
mationen im grossen Rathe; sondern in seiner Abwesenheit, 
als er an der Spitze seines Geschwaders die Tuneser züch¬ 
tigte. Nach dieser sehr kleinen Anzahl von Ausnahmen 
befindet sich die Prokuratorswürde ausschliessend bei einer 
kleinen Anzahl reicher Familien, in denen sie zum Theil
	        
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