Siebentes Buch. Staatsverfassung v. Venedig. 71
ten Bälle ziehen, sind die ersten Wahlherren, und
ernennen 40. Diese vierzig nähern sich abermals dem
Loostopf, aus welchem sie 12 vergoldete Bälle zieben.
Diese zwölf sind die andern Wahlherrn, und er¬
nennen andere 25. Diese gehen dann in ein anderes
Zimmer, und ziehen von neuem aus einem Loostopf
Diese neun sind die dritten
9 vergoldete Bälle.
Wahlherrn, und ernennen hinwiederum 45. Diese
ziehen abermals eilf vergoldete Bälle; diese eilf sind die
vierten Wahlherrn, und ernennen zulezt die e i¬
gentlichen 41 Wahlherrn des Doge. Folgen-
des Schema mag dienen, die Sache deutlicher zu machen.
W.hlherrn
Gewählte, Ernannte. Ernannte. Ernannte. des Doge.
(41
30/(40)(25)(
)(12)(
1. Wahlhrn, 2. Wahlhrn. 3. Wahlhrn. 4. Wahlhra.
Diese 41 Wahlherren des Doge schliessen sich dann so¬
gleich nach erhaltener Bestätigung vom Grossen Rath ein,
und ernennen vors erste drei Häupter aus ihrem Mittel,
und zwei Schreiber. Sodann wirft jeder Wahlherr, wie
er aufgerufen wird, in den Topf, der vor den dreien
Häuptern stehet, einen kleinen Zettel, auf welchem der
Name desjenigen stehet, den er zum Doge haben will.
Hierauf öfnen die Schreiber in Gegenwart der sämmtlichen