Beschreibung von Venedig.
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II. Theil.
die Brükken und das Pflaster ausbessern zu lassen; die
Schiffsordnungen zu verfassen, und zu verhindern, dass
die Schiffe nicht überladen werden. Sie erkennen über
die Freiheiten der Cittadini, sezzen den neugedrukten
Büchern den Preiss, und üben volle Gewalt über die
Zünfte der Handwerker und über die Gondoliers in den
Kanälen der Stadt.
Das Gewässer, ein für „Venedig sehr wichtiger Punkt,
ist zwei besondern Magistraten anvertrauet, welche vor¬
nemlich für die Ausräumung der Kanäle in den Lagunen
und ihre Reinlichkeit Sorge tragen, und zusehen müssen,
dass sie immer mit frischem Wasser aus den kleinern Strö¬
men erneuert werden.
Die drei Oberproveditoren des alten Gerichtshofes,
(Giustizia vecchia) richten und strafen diejenigen, welche
mit falschem Maasse oder Gewichte verkaufen; sie sezzen
den Preiss auf die Früchte und Seefische, welche die Fi¬
scher stehend, und mit unbedektem Haupte verkaufen
müssen, damit sie die Käufer nicht lange herumziehen.
Unter diesem Magistrat stehen alle Handwerksleute, der
ihre Zwistigkeiten mit den Bürgern schlichtet. Ohne
seine Erlaubnifs dürfen die Krämer und andere, so offene
Buden halten; ihren Schild nicht verändern, noch Lehr¬
jungen und Hausknechte annehmen, ohne ihm die Arti¬
kel des Kontrakts vorzulegen, der sie sodann in seine Bü¬
cher einträgt, ohne welches sie keine Gültigkeit haben.
Aufserdem giebt es noch vier andere Proveditoren
von dem neuen Gerichtshofe, (della Giustizia nuova)
die den Gasthöfen und Wirthshäusern vorgesezt sind, und
verhindern sollen, dass keine verfälschte Weine verkauft,
oder die Abgaben untergeschlagen werden.
Die bürgerliche und peinliche Nachtrich¬
ter bilden zwei andere Polizeigerichte.
Vor die erstern