Full text: Volume (2)

Beschreibung von Venedig. 
174 
II. Theil. 
Buch einschreiben, welches der Republik allein, ohne 
was von den verkauften Prokuratien erlösst wurde, mehr 
als 12 Millionen Dukaten eintrug. Wie viele Auflagen 
hätten da auf die Unterthanen umgelegt werden müssen, 
um diese Summe von ihnen herauszupressen. 
Ueberhaupt sind die öffentlichen Auflagen nach dem 
Verhältniss anderer Länder bei wéitem nicht so stark und 
drükkend, als sie den Unterthanen dieser Republik vor¬ 
kommen. Wenn sie so unerträglich wären, so würde 
der Handel verfallen, und die Fabriken und Manufaktu¬ 
ren, die doch von Zeit zu Zeit immer blühender werden, 
nothwendig ins Stokken gerathen müssen, wie bei ihren 
Nachbarn, den Mailändern und Mantuanern, wo auf der 
einen Seite die übermässigen Auflagen, und auf der andern 
die Bedrükkungen der Pächter und Zollbedienten, Akker¬ 
bau, Handlung und Manufakturen heruntergebracht ha¬ 
ben. Dem Venetianer dünkt alles zu viel, was er an 
den Staat abgeben soll, und alles ist Druk in seinen Au¬ 
gen, was ihn in seiner behaglichen Trägheit und dem sa¬ 
crosanto far niente störet. 
Von den Einkünften der gesammten Geistlich¬ 
keit, die zum Theil sehr beträchtlich sind, erhebt die Re¬ 
publik zu allen Zeiten den zehnten Theil; und damit 
die Schazkammer auf keinerlei Weise verkürzt werde, so ist 
ein besonderer, aus dreien Edelleuten bestehender Magistrat 
dazu angestellt, der il Magistrato alle Decime del Clero heisst, 
und über die Einkünfte desselben Rechnung hält. Ueber 
das kann kein Bischoff, Prälat, Pfarrer, oder wer sonst 
eine Pfründe besizt, die damit verbundene Einkünfte be¬ 
ziehen, wenn er nicht zuvor deh zeitlichen Besiz seiner 
Pfründe von der Regierung bestätiget erhalten hat. Zu 
dem Ende ist unter der Aufsicht des Grosskanzlers das soge¬ 
nannte Ufficio della Bolla, welches den Neugewählten gegen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer