Full text: Volume (2)

Beschreibung von Venedig. 
172 
II. Theil. 
len muss, ausgenommen in dem einzigen Falle, wenn er 
zu Venedig wohnt, und das Gut vor 1496 an sein Haus 
gebracht hat. Ausserdem sind auch die Provinzen Friul, 
Polesin, Bergamo und Crema von dieser Steuer ganz frei. 
Die Abgabe ist nach dem Verhältniss der Schäzzung ausge¬ 
theilt, und richtet sich nach dem Werth der Güter. Nach 
eben dieser Sehäzzung richtet sich die ordentliche Bei¬ 
steier, il sussidio ordinario, die allein 100,000 Duk. 
beträgt. Bloss die Einwohner der Stadt und die Geistlichen 
sind davon ausgenommen. 
Eben die Provinzen, welche die bisher benannten Ab¬ 
gaben zu entrichten haben, sind noch einer andern Auf¬ 
lage, die Taxe genannt, unterworfen, welches eine ei¬ 
gentliche Kriegssteuer ist, wovon ausser den Einwohnern 
der Hauptstadt niemand, auch selbst die Geistlichkeit nicht 
ausgenommen ist. Diese Taxe wird für die Einquartie¬ 
rung der Soldaten bezahlt. 
Allen diesen Steuerklassen sind beinahe alle Provinzen 
des festen Landes unterworfen. Ausser ihnen aber giebt 
es noch ausserordentliche Steuern, die blos einige beson¬ 
dere Gebiete und Provinzen zu entrichten haben; und die 
Erhaltung der Festungen, Ausräumung der Flüsse und 
Kanäle, oder andere öffentliche Ausgaben betreffen. Diese 
besondern Abgaben heissen: Tasse delle ordinanze oder 
der Landmiliz, la limitazione oder Bewahrung der Gren¬ 
zen, li foldi per cadauna lira, und andere dergleichen 
kleine Partikularauflagen, welche Steuern de mandato Do- 
minii genannt werden, und von geringer Erheblichkeit 
sind. 
Diese öffentlichen Einkünfte, die man zuverlässig auf 
1Million schäzzen darf, werden auf verschiedene Art 
in die Schazkammer gebracht. Ausser dem in Venedig
	        
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