Volltext : Bocalosi, Girolamo: Catalogue raisonné de plusieurs excellens tableaux, des plus célébres écoles d'Italie, de Flandre etc. appartenants à ... Alphonse Tacoli Canacci

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Antwort  des  Wiener  Hofes.
Diese  Convention  dienet
Alle  diejenigen  Er¬— -
  der  Kayser  selbst
klärungen,  die  man  theils
nicht  umstoßen  kann.
aus  Geschichtschreibern,
theils  aus  den  Pfälzischen
Manifesten  von  1637  und  1640  mitgetheilt  hat,
beweisen  hinreichend,  daß  die  Eigenschaften  einer
pragmatischen  Sanction  und  eines  Fundamentalgesetzes -
  auf  den  Vertrag  zu  Pavia  gar  nicht
passend  sind,  welcher  Vertrag  sich  außerdem  nicht
auf  Niederbayern  bezieht,  und  von  diesem  Lande
ist  allein  hier  die  Rede.
Gegenantwort  des  Berliner  Hofes.
Alle  Gründe,  nach  welchen  man  dem  Vertrag  zu
Pavia  die  Eigenschaften  einer  pragmatischen  Sanction
und  Fundamentalgesetzes  absprechen  will,  sind  bereits
hinreichend  widerlegt  worden.  Wenn  noch  der  geringste -
  Zweifel  übrig  seyn  kann,  so  braucht  man  nur  die
Familienverträge  von  1524  und  1766  zu  lesen,  wo  die
zwey  Häupter  der  Familien,  der  Churfürst  von  der
Pfalz  und  von  Bayern,  mit  den  ausdrücklichsten
Worten  sagen:  daß  der  Vertrag  zu  Pavia  ein  Fundamentalgesetz -
  ihres  Hauses  und  ihrer  Vorfahren  sey.
Diesen  Prinzen  kam  es  zu,  die  Natur  und  die  Eigenschaften -
  ihrer  Verträge  zu  bestimmen.
Antwort  des  Wiener  Hofes.
Von  ganz  anderer  Beschaffenheit  ist  die  Su=  |  |
ceßionsordnung,  welche  im  Jahre  1473  in  dem
Hause  Brandenburg  ist  errichtet  worden.  Nach
selbiger  wurde  mit  deutlichen  Worten  ausgemacht,
daß  wenn  nur  ein  Marggraf  am  Leben  sey,  so
sollte
Max-Planck-Institut  für
            
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