Metadaten : Adler, Georg: ¬Die Sozialreform und der Kaufmannsstand

Kapitel  II.  Vorschläge  zur  Abhilfe.
33
Gesetz  würde  wohl  am  besten  im  Anschluß  an  die  bisherigen  Gewohnheiten
die  Oeffnung  der  Läden  an  den  Wochentagen  von  7  resp.  8  Uhr  Morgens
bis  8  Uhr  Abends  gestatten  und  am  Sonntag  von  7  bis  9  und  11  bis  12
(diese  Theilung  erscheint  aus  Rücksicht  auf  den  Gottesdienst  geboten.  Der
lichen  Gebräuchen  und  Interessen  mag  dann  durch  spezielle  Bestimmungen  der
betreffenden  Behörden  Rechnung  getragen  werden.
Die  Verpflichtung  zur  Schließung  der  Läden  hätte  für  alle  ausnahmslos
zu  gelten,  auch  für  diejenigen,  in  denen  keine  Gehilfen  beschäftigt  werden.
Maßgebend  ist  natürlich  hier  nicht  die  Sorge  um  die  selbständigen  Ladenbesitzer, ¬
  sondern  die  einfache  Erwägung,  daß  sonst  gerade  diese  kleinen
Geschäfte  vor  den  anderen  einen  unbilligen  Vorsprung  erhielten.  Ihre  Zahl
würde  dann  wegen  ihrer  besseren  Aussicht  auf  Prosperität  wachsen,  weshalb
alle  anderen  Läden  schwer  geschädigt  und  somit  die  Durchführung  des
Maximalarbeitstages  und  der  Sonntagsruhe  in  Frage  gestellt  würden.
Gelegentlich  wendet  man  wohl  gegen  die  frühzeitige  Schließung  aller
Läden  ein,  daß  dadurch  die  kleinen  Geschäfte  ruinirt  würden.  Indeß  soll
diese  Ansicht  noch  mit  Gründen  belegt  werden.  Die  bisherigen
freilich
nur  geringen  —
Erfahrungen  sprechen  gegen  ihre  Richtigkeit.  So  gibt  es
in  Newcastle  (am  Tyne),  einer  Stadt  von  140,000  Einwohner  —  wo  ausnahmsweise ¬
  schon  seit  Langem  durch  freiwilligen  Entschluß  die  frühzeitige
Schließung  der  Läden  durchgesetzt  ist  —  nicht  weniger  als  766  Materialwaarengeschäfte. ¬
  Also  durchaus  keine  Konzentration  des  Handels  in  wenigen
großen  Häusern!  Ja,  Sir  John  Lubbock  meint  sogar,  daß  gerade  nach
Erfüllung  jenes  von  der  Humanität  gebotenen  Postulats  die  kleinen  Läden
erst  recht  floriren  würden:  denn  wenn  Alle  früh  schlössen,  müßten  die  Kunden
oft  aus  Mangel  an  Zeit  zu  den  nächstliegenden  Geschäften
anstatt  zu  den
großen  —  gehen,  und  daher  würde  der  Handel  sich  „lokalisiren".
Selbstverständlich  müßte  die  Befolgung  der  Gehilfenschutz=Gesetze
genau  ebenso  wie  die  der  Arbeiterschutz=Gesetze  durch  besondere  amtliche
Organe  überwacht  werden:  es  dürfte  sich  bei  der  Eigenart  dieser  in  das
kaufmännische  Leben  eingreifenden  Bestimmungen  wohl  am  meisten  empfehlen,
spezielle  „Handels-Inspektoren"  anzustellen,  anstatt  den  Wirkungskreis  der
Fabrik=Inspektoren  durch  Uebertragung  auch  der  in  Rede  stehenden  Funktionen
noch  zu  erweitern.
Bisher  war  immer  nur  von  jenem  Gros  von  Handlungsgehilfen  die  Rede,
welche  im  Detailgeschäft  arbeiteten,  mochten  sie  daneben  auch  im  Komptoir
oder  im  Lager  thätig  sein.  Außerdem  gibt  es  aber  noch  eine  —  vorhin  von
uns  als  „Elite"  der  Gehilfenschaft  geschilderte  —  Gehilfen-Klasse,  welche  ausschließlich ¬
  im  Komptoir  oder  im  Lager  verwendet  wird.  Diese  Employés,
welche  meist  durch  Befähigung  oder  durch  Bildung  oder  durch  Privatvermögen
oder  durch  persönliche  Beziehungen  zum  Prinzipal  aus  der  Masse  der  Handlungsangestellten ¬
  herausgehoben  sind,  haben  es  in  Arbeitsleistung  wie  im  Gehalte ¬
  besser  als  die  anderen.  Hier  scheint  daher  vorderhand  eine  staatliche
Intervention  unnöthig.  Das,  was  zu  Gunsten  der  anderen  Gehilfen  durch
Staatshilfe  geschehen  soll,  ist  im  Wesentlichen  bei  den  Komptoiristen  und
*)  Sir  John  Lubbock  a.  a.  O.  S.  6.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer