Von Münz=Sachen.
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abermalen straͤflich einzuschieben, sich unterstehen -
wuͤrden, ausser derselben Confiscation annoch -
mit empfindlicher Straffe, ohne Ansehen
der Person, beleget, und zu dem Ende, mit genauen -
Visitationen sowohl in der Stadt und
unter denen Thoren, als auch in denen beeden
Vorstaͤdten und auf dem Land, und nebst andern -
zu Erreichung sothanen Entzwecks dienlichen -
Mitteln Vorsehung gethan werden solle.
Und weil, derer vorhin angezogenen Obrigkeitlichen -
Verordnungen ohngeachtet, verschiedene -
laͤngst verruffene schlechte Kreutzer gleichwohlen -
bisanhero vor voll verausgabet, und
eben damit die guten Sorten hinaufgetrieben,
und die Muͤnz=Zerruͤttung hauptsaͤchlich vergröͤssert -
worden; Als werden dann hiemit alle
dergleichen schlechte, sonderlich aber alle auslaͤndische -
Kreutzer, auf den 2. Sept a. c. bis wohin
ihnen noch der ehehin schon bestimmte Wehrt
zu resp. 3. und 2. Pfenning zu lassen, völlig
verruffen, und neben denen in dem publicirten
Mandat d. 31. Jan. 1764. zugelassenen Kayserlich= -
und Kayserlich=Königlichen Churfürstl.
Maynzisch=Hochfürstlich=Salzburg=Hochfürstlich=Eichstädtisch=Reichs=Stadt=Aug= -
-
und Regenspurgischen= nur die hiesigen
mit der Jahr=Zahl 1764. dann die ältern bis
auf das Jahr 1732. geprägte Kreutzer, in fernern -
Gang gelassen, so daß alle uͤbrige, gegen
Verguͤtung der Coͤllnischen rauhen Marck, in
die Muͤntz geliefert, diejenigen aber, so gleichwolen -
andere Kreutzer einzuschieben, und zu
Staats=Acta 1. Th.
ver=B -
Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin