Inhaltsverzeichnis : Reichsritterschaftliches Magazin (Bd. 10 (1788))

17
ad  1)  dieser  Grund  zwar  seine  gute  Richtigkeit, -
  wenn  von  dem  Zinßlauf  ausser  dem
Concurs  die  Frage  ist.  Allein!  in  dem  Concurs -
  ist  allerdings  eine  Ausnahme  zu  machen,
und  können  die  Zinnsen  während  des  Concurses -
  bis  zur  Heimzahlung  des  Capitals  um
so  weniger  fortlaufen,  als  das  Vermögen
des  Gemeinschuldners  gemeiniglich  nicht  zur
Tilgung  der  Capitalien,  geschweige  denn
zur  Zahlung  der  Zinnsen,  hinreichend  ist.
ad
2)
Jst  in  den  gemeinen  Rechten  der  Fortlauf -
  der  Zinnsen  während  des  Concurses  bis
zur  Zeit  der  Capital=Heimzahlung  eben  so  wenig -
  ausdrücklich  verordnet,  als  wenig  die
Hemmung  des  Zinnslaufs  eine  ausdruͤckliche
Verordnung  vor  sich  hat.
ad
3)  Jst  es  noch  nicht  ganz  ausgemacht,  ob
der  Lauf  der  Zinnsen  während  des  Concurses -
  der  Rechts=Analogie  gemässer  ist,  oder
die  Hemmung  desselben,  und
ad  4)  duͤrfte  dieser  Grund  dieser  Meinung  am
wenigsten  zu  statten  kommen,  da  nach  dem,
was  im  vorhergehenden  aus  verschiedenen
teutschen  Landes=Constitutionen  angefüͤhret
worden,  sich  offenbar  darleget,  daß  der
Zinnßlauf  nach  entstandenen  Concurs
a)  in  den  Churfuͤrstl.  Saͤchsischen  Landen,
b)  im  Sachsen=Altenburgischen,
c)  im  Marggrafthum  Brandenburg=Bayreuth -

d)  in  den  Hessen=Casselischen  Landen,
e)  in  der  Grafschaft  Hanau,
10.  Band.
1)  in
Max-Planck-Institut  für
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer