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ökonomische Erholung des Schuldners höchst fraglich macht,
dann aber wiederum mit Strafe, die er nur durch den Nachweis -
zu vermeiden vermag, „dass er nur durch Unglücksfälle
und unverschuldet in die Unmöglichkeit gerathen sei, seine
Gläubiger vollständig zu befriedigen“ 52), ein Nachweis, den die
raxis mitunter noch dadurch erschwert, dass sie auch die
durch den Concurs selbst herbeigeführte Vermögensentwerthung
dem Cridatar zur Last legt. Der Anreiz zum spontanen Concursantrage -
ist mithin kein grosser, und wer nur einigermassen
das Verkehrsleben kennt, wird bestätigen, dass der Concurs
allenthalben als ultima ratio erscheint53), der Schuldner vielConcurse, -
die nach §. 159 C. O. über Vertheilung des Massevermögens beendigt
worden sind.
Zur Vertheilung
Gesammtsumme
Gesammtsumme
Betrag der
an die Concurs
der liquiden
der inventirten
Concurskosten
gläubiger geJahr ¬
Forderungen
Activen
langten
den
in Gu
883.829
13,223.771
19,636.846
2,686.028
1882.
2,108.109
446.386
1883.
9,372.114
13,494.419
439.167
8,649.514
1,710.186
1884.
16,796.230
990.178
8,064.070
1885
10,079.093
2,303.941
611.952
1,544.228
1886
7,991.073
6,229.500
862.977
1,898.520
1887
10,937.015
7,285.653
2,870.569
1,254.878
15,777.605
1888.
18,278.157
In diesen sieben Jahren entfielen darnach von einem Gesammtwerthe der
inventirten Activen per 68,602.227 fl. (im Jahresdurchschnitt per 9,800.318 fl.)
auf die Concursgläubiger nur 15,130.581 fl. (im Jahresdurchschnitt 2,161.512 fl.)
oder 22% dieser Activen, während der Werthverlust 53,471.646 fl. (im Jahresdurchschnitt ¬
7,638.807 fl.), oder wenn man die Concurskosten als productive
Auslagen ansehen will, doch noch 47,982.279 fl. (im Jahresdurchschnit 6,854.612 fl.)
oder 70% ausmacht. Dieser Verlust reducirt sich nun allerdings nicht unerheblich ¬
dadurch, als das inventirte Vermögen mit seinem zur Pfanddeckung erforderlichen ¬
Werthantheile für die Befriedigung der Concursgläubiger nicht in
Betracht kommt, dagegen fällt aber wiederum in's Gewicht, dass erfahrungs
gemäss schon bei der anlässlich der Inventur vorgenommenen Activenschätzung
im Hinblicke anf die bevorstehende cridamässige Veräusserung ein Werthabschlag
gemacht zu werden pflegt. Vgl. auch die Bemerkung auf S. IX der Ergebnisse
des Concursverfahrens in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und
Ländern im Jahre 1888.
52) §. 486, Abs. 1 Str. G.
53) Siehe auch Makower a. a. O. S. 5.