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und solchergestalt getheilt werden sollen; b) die übrigen Sachen ¬
aber, welche eine solche Theilung nicht zulassen, sind
vorläufig von den hierzu erbethenen Schätzern, nach Maß
des jeder Post beygefügten Preises, dergestalt geschätzt worden, ¬
daß es bey dieser Schaͤtzung schlechterdings verbleiben
soll. Hiernächst sollen die unter jeder Rubrik bemerkten Sachen ¬
so viel möglich in 7 gleiche Theile gesetzt, und darum
das Los gezogen werden, da denn ein jeder mit dem ihm
zugefallenen Lose zufrieden seyn, und was er im Werthe
mehr, als andere, bekommen hat, den übrigen vergüten soll.
Durch die hierauf sofort vorgenommene Losung sind zugefallen: ¬
I. An Immobilibus:
1) der Mutter:
N. 4 der Garten vor dem N. Thore pr.
— fl. —
N. rc. —
2) dem ältesten Sohne:
— — —
N. 1. das Haus auf der N. Straße
II. An vorräthigen Naturalien.
1) der Mutter
N. 1. 1 3/4 N. Oe. M. Korn.
—
— Weitzen.
N. — 2
2) dem altesten Sohne rc.
Nachdem nun der Werth der geschätzten Sachen - fl. betragen, -
welches in 7 Theile vertheilt für jeden — fl. — kr.
beträgt, und dann
1) die Mutter aus sämmtlichen Rubriken für — fl. — kr.
bekommen hat; so hat selbe zur Ergänzung der übrigen Theile ¬
— fl. — kr. so fort vergütet.