Inhaltsverzeichnis : Theoretisch-practische Anleitung zur Behandlung der Erbschaftssachen, welche sowohl die Lehre von dem dreyfachen Erbrechte, als auch die Verlassenschafts-Abhandlungspflege bey jeder Art Erbfolge enthält (2)

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und  solchergestalt  getheilt  werden  sollen;  b)  die  übrigen  Sachen ¬
  aber,  welche  eine  solche  Theilung  nicht  zulassen,  sind
vorläufig  von  den  hierzu  erbethenen  Schätzern,  nach  Maß
des  jeder  Post  beygefügten  Preises,  dergestalt  geschätzt  worden, ¬
  daß  es  bey  dieser  Schaͤtzung  schlechterdings  verbleiben
soll.  Hiernächst  sollen  die  unter  jeder  Rubrik  bemerkten  Sachen ¬
  so  viel  möglich  in  7  gleiche  Theile  gesetzt,  und  darum
das  Los  gezogen  werden,  da  denn  ein  jeder  mit  dem  ihm
zugefallenen  Lose  zufrieden  seyn,  und  was  er  im  Werthe
mehr,  als  andere,  bekommen  hat,  den  übrigen  vergüten  soll.
Durch  die  hierauf  sofort  vorgenommene  Losung  sind  zugefallen: ¬

I.  An  Immobilibus:
1)  der  Mutter:
N.  4  der  Garten  vor  dem  N.  Thore  pr.
—  fl.  —
N.  rc.  —
2)  dem  ältesten  Sohne:
—  —  —
N.  1.  das  Haus  auf  der  N.  Straße
II.  An  vorräthigen  Naturalien.
1)  der  Mutter
N.  1.  1  3/4  N.  Oe.  M.  Korn.
—
—  Weitzen.
N.  —  2
2)  dem  altesten  Sohne  rc.
Nachdem  nun  der  Werth  der  geschätzten  Sachen  -  fl.  betragen, -
  welches  in  7  Theile  vertheilt  für  jeden  —  fl.  —  kr.
beträgt,  und  dann
1)  die  Mutter  aus  sämmtlichen  Rubriken  für  —  fl.  —  kr.
bekommen  hat;  so  hat  selbe  zur  Ergänzung  der  übrigen  Theile ¬
  —  fl.  —  kr.  so  fort  vergütet.
            
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