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Handwaffen ausgerüstet war, hatte es Bedeutung. Es enthielt
die Erlaubnis der Landesregierung, eine gewisse Anzahl Waffen
und die dazu gehörige Munition an Bord des Schiffes zu führen,
In dem Attest mussten genannt sein :
1) Name des Schiffes und Kapitäns,
2) Name des Heimatshafens und des Reeders,
3) Art und Anzahl der Waffen und Quantum der Munition,
welche das Schiff mit sich führt.
8. Kaperbrief.
Im Frieden von Paris 1856 *) ist von den europäischen
und einigen amerikanischen Staaten beschlossen worden, die
Privatkaperei abzuschaffen. Nicht beigetreten sind diesem
Beschlusse: Spanien, die Vereinigten Staaten von Amerika, Mexiko,
Venezuela, Kolumbien, Bolivia und Uruguay. Diese Staaten
können in etwaigen Kriegen zur Schädigung des feindlichen
Handels heute noch Kaper ausrüsten.
Die Abschaffung der Kaperei schliesst aber nicht aus,
dass einer der Staaten, welcher der Konvention von 1856 beigetreten ¬
ist, während der Dauer eines Krieges Handelsschiffe
mit ihren Führern und Mannschaften, vielleicht auch unter
Anmerkung. Auf diesem Pariser Frieden wurden von den Vertragsmächten ¬
noch andere liberale Grundsätze des Seerechts festgesetzt, nämlich;
Die neutrale Flagge deckt auch feindliche Waren, ausgenommen
Kriegskontrebande.
Die neutrale Ware, ausgenommen Kriegskontrebande, darf auch
unter feindlicher Flagge nicht fortgenommen werden.
Die Blockaden sind nur dann obligatorisch, wenn sie effektiv sind,
d. h, wenn sie durch eine Wache aufrecht erhalten werden, müssen
sie so stark sein, dass der Zugang zum Hafen auch wirklich gesperrt
ist. Eine Blockade auf dem Papier allein bedeutet also keine
Verbindlichkeit für neutrale Schiffe. Wenn ein neutrales Schiff im
stände ist, in einen blockierten Hafen einzulaufen, darf es dies
rühig tun, sobald es nachweisen kann, dass es bona fide gehandelt
hat. Wird ein neutrales Schiff bei dem Versuch, in einen blockierten
Hafen einzulaufen, vom Blockadeschiff betroffen, so wird es nur
zurückgewiesen. Ein Offizier des Blockadeschiffes macht hierüber
eine Eintragung in das Journal des Handelsschiffes Von jetzt ab
darf das Schiff es freilich nicht mehr wagen einzulaufen, da dies
nicht mehr bona fide geschehen kann; wird es unmittelbar bei
einem solchen Versuch betroffen, so wird es genommen. Ist es
jedoch einem neutralen Schiffe gelungen, die Blockade zu brechen,
so darf es nicht verfolgt oder gar beschlagnahmt werden, wenn
es einen anderen Hafen aufsucht.
Zu 1 und 2 ist zu bemerken, dass das Prisengericht entscheidet, ol
71e Aufbringung eines Handelsschiffes durch ein Kriegsschiff kriegsrechtlich
stattgefunden hat. Es untersucht auch zugleich, ob neutrale Güter an Bord
sind, und stellt solche, wenn es der Fall ist, dem neutralen Besitzer zur
Verfügung; alles andere wird dem Kriegsschiff als gute Prise zugesprochen,
Bei Ausbruch eines Krieges wird von den kriegführenden Mächten
bekannt gegeben, was alles zur Kriegskontrebande gerechnet werden soll.