Inhaltsverzeichnis : Schülke, Otto: Schiffs- und Havareipapiere

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Handwaffen  ausgerüstet  war,  hatte  es  Bedeutung.  Es  enthielt
die  Erlaubnis  der  Landesregierung,  eine  gewisse  Anzahl  Waffen
und  die  dazu  gehörige  Munition  an  Bord  des  Schiffes  zu  führen,
In  dem  Attest  mussten  genannt  sein  :
1)  Name  des  Schiffes  und  Kapitäns,
2)  Name  des  Heimatshafens  und  des  Reeders,
3)  Art  und  Anzahl  der  Waffen  und  Quantum  der  Munition,
welche  das  Schiff  mit  sich  führt.
8.  Kaperbrief.
Im  Frieden  von  Paris  1856  *)  ist  von  den  europäischen
und  einigen  amerikanischen  Staaten  beschlossen  worden,  die
Privatkaperei  abzuschaffen.  Nicht  beigetreten  sind  diesem
Beschlusse:  Spanien,  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  Mexiko,
Venezuela,  Kolumbien,  Bolivia  und  Uruguay.  Diese  Staaten
können  in  etwaigen  Kriegen  zur  Schädigung  des  feindlichen
Handels  heute  noch  Kaper  ausrüsten.
Die  Abschaffung  der  Kaperei  schliesst  aber  nicht  aus,
dass  einer  der  Staaten,  welcher  der  Konvention  von  1856  beigetreten ¬
  ist,  während  der  Dauer  eines  Krieges  Handelsschiffe
mit  ihren  Führern  und  Mannschaften,  vielleicht  auch  unter
Anmerkung.  Auf  diesem  Pariser  Frieden  wurden  von  den  Vertragsmächten ¬
  noch  andere  liberale  Grundsätze  des  Seerechts  festgesetzt,  nämlich;
Die  neutrale  Flagge  deckt  auch  feindliche  Waren,  ausgenommen
Kriegskontrebande.
Die  neutrale  Ware,  ausgenommen  Kriegskontrebande,  darf  auch
unter  feindlicher  Flagge  nicht  fortgenommen  werden.
Die  Blockaden  sind  nur  dann  obligatorisch,  wenn  sie  effektiv  sind,
d.  h,  wenn  sie  durch  eine  Wache  aufrecht  erhalten  werden,  müssen
sie  so  stark  sein,  dass  der  Zugang  zum  Hafen  auch  wirklich  gesperrt
ist.  Eine  Blockade  auf  dem  Papier  allein  bedeutet  also  keine
Verbindlichkeit  für  neutrale  Schiffe.  Wenn  ein  neutrales  Schiff  im
stände  ist,  in  einen  blockierten  Hafen  einzulaufen,  darf  es  dies
rühig  tun,  sobald  es  nachweisen  kann,  dass  es  bona  fide  gehandelt
hat.  Wird  ein  neutrales  Schiff  bei  dem  Versuch,  in  einen  blockierten
Hafen  einzulaufen,  vom  Blockadeschiff  betroffen,  so  wird  es  nur
zurückgewiesen.  Ein  Offizier  des  Blockadeschiffes  macht  hierüber
eine  Eintragung  in  das  Journal  des  Handelsschiffes  Von  jetzt  ab
darf  das  Schiff  es  freilich  nicht  mehr  wagen  einzulaufen,  da  dies
nicht  mehr  bona  fide  geschehen  kann;  wird  es  unmittelbar  bei
einem  solchen  Versuch  betroffen,  so  wird  es  genommen.  Ist  es
jedoch  einem  neutralen  Schiffe  gelungen,  die  Blockade  zu  brechen,
so  darf  es  nicht  verfolgt  oder  gar  beschlagnahmt  werden,  wenn
es  einen  anderen  Hafen  aufsucht.
Zu  1  und  2  ist  zu  bemerken,  dass  das  Prisengericht  entscheidet,  ol
71e  Aufbringung  eines  Handelsschiffes  durch  ein  Kriegsschiff  kriegsrechtlich
stattgefunden  hat.  Es  untersucht  auch  zugleich,  ob  neutrale  Güter  an  Bord
sind,  und  stellt  solche,  wenn  es  der  Fall  ist,  dem  neutralen  Besitzer  zur
Verfügung;  alles  andere  wird  dem  Kriegsschiff  als  gute  Prise  zugesprochen,
Bei  Ausbruch  eines  Krieges  wird  von  den  kriegführenden  Mächten
bekannt  gegeben,  was  alles  zur  Kriegskontrebande  gerechnet  werden  soll.
            
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