Volltext : Dalla Porta a San Gallo fino alla città di Fiesole (3)

Einleitung.
§  1.
Am  Schlusse  des  Vorwortes  zu  der  amtlichen  Ausgabe  des  Entwurfes ¬
  ist  es  als  willkommen  bezeichnet,  wenn  die  Vertreter  der  Rechtswissenschaft ¬
  und  die  zur  Rechtspflege  Berufenen  mit  ihren  Urtheilen  und
Vorschlägen  zur  Verwerthung  für  die  weitere  Beschlußfassung  über  den  Entwurf ¬
  hervortreten.  Diesem  Wunsche  nachkommend,  wollen  die  nachfolgenden
Bemerkungen  in  bescheidenen  Grenzen  dazu  beitragen,  die  praktische
Brauchbarkeit  des  künftigen  deutschen  Privatrechtsbuches  zu  fördern,
Daß  dieselben  gleichwohl  größtentheils  theoretische  Ausführungen
enthalten,  wird  nur  dem  zum  Anstoß  gereichen,  welcher  Theorie  und
Praxis  als  einander  fremde  Dinge  ansieht.
Die  nachstehenden  Erörterungen  bewegen  sich  auf  dem  Grenzgebiete
zwischen  Privatrecht  und  Civilprozeß.  Eine  nicht  befriedigende
Kodifizirung  dieses  Gebietes  würde  nicht  nur  die  künftige  Errungenschaft
eines  gemeinsamen  Privatrechtes  in  ihrem  Werthe  herabmindern,  sondern
es  könnte  uns  auch  ein  nun  bald  zehnjähriger  Besitz,  das  einheitliche
Prozeßrecht,  zerstört  oder  beeinträchtigt  werden.
Mit  Rücksicht  auf  diese  Erwägung  soll  im  Folgenden  zunächst  geprüft ¬
  werden,  ob  der  Entwurf  des  Privatrechtsbuches  die  richtige  Grenze
gegenüber  dem  Prozeßrechte  innegehalten  hat.  In  zweiter  Linie  sollen
die  wichtigsten  Grundbegriffe  und  Kunstausdrücke,  welche  für  diese  Rechtsmaterie ¬
  in  Frage  kommen,  in  Bezug  auf  ihre  Richtigkeit,  Klarheit  und
Brauchbarkeit  untersucht  werden.
*)  Im  Folgenden  werden  zitirt:  Krech  und  Fischer,  Kommentar  zu  dem
preußischen  Gesetz  betreffend  die  Zwangsvollstreckung  in  das  unbewegliche  Vermögen, ¬
  mit:  „Krech  u.  Fischer,  Zw.  O.“,  Fischer,  Lehrbuch  des  preußischen  Privatrechts, ¬
  mit:  „pr.  P.“,  und  Fischer,  über  Wachs  Handbuch  des  Civilprozesses,
in  der  Zeitschrift  für  deutschen  Civilprozeß,  Bd.  10  S.  406  ff.,  mit:
„Zeitschr."  Wiederholungen  der  in  diesen  Schriften  gegebenen  näheren  Ausführungen ¬
  werden  nach  Möglichkeit  vermieden.
Beiträge  VI.  Fischer,  Recht  und  Rechtsschutz.
            
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