Objekt : Selecta iuris publici novissima (Th. 33 (1756))

Das  I.  Capitel.  §.  II.
30
15.
Das  Geheime  Raths=Collegium  und  davon -
  abhangende  Geheime  Kriegs-  und  Landund -
  andere  Expeditions=Canzleyen,  alle  Hofund -
  Erb=Aemter,  sämtliche  Regierungen,  Consistoria, -
  Justiz-Canzleyen,  ingleichem  die  Cameral= -
  und  alle  andere  Herrschafftliche  Collegia
und  eingeführte  beständige  Commissiones,  die
General  Kriegs=Commission,  nebst  dem  Kriegs=Pfenning-Amt, -
  wie  weniger  nicht  die  Berg¬Stube -
  und  Berg=Aemter,  Ober=  und  Fors=  |  |
Aemter,  die  Magistrate,  Schöpffen=Stühle,
Unter=Gerichte,  Justitz=  und  Rent=Aemter,
Contributions  Recepturen,  Vogteyen  und  Land=Bereuter=Stellen, -
  in  denen  Städten  und  ganzem -
  Lande,  ferner  alle  und  jede  Hof  Bedienungen, -
  ohne  Unterscheid,  (Unsere  Cammer-Diener -
  und  vor  Unser  Gemach  und  Person  besonders -
  angewiesene  Laquayen  allein  ausgenommen
item  alle  Reichs=Crayß=Grafen=Tags,  und
andere  Gesandtschafften,  die  Uns  zustehende
Reichs=Cammer=Gerichts=Präsentation  und
Deputationen  sollen  und  wollen  Wir  mit  keinen
andern,  als  der  Protestantischen-  und,  so  viel
insbesondere  das  Consistorium  und  Regierung
dahier  zu  Cassel  betrifft,  allein  der  Evangelisch¬Reformirten -
  Religion  zugethanen  Membris  und
Personen  besetzen,  und  wer  von  allen  solchen
Bedien=Max-Planck-Institut -
  für
europäische  Rechtsgeschichte
DFG
            
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