Das I. Capitel. §. II.
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15.
Das Geheime Raths=Collegium und davon -
abhangende Geheime Kriegs- und Landund -
andere Expeditions=Canzleyen, alle Hofund -
Erb=Aemter, sämtliche Regierungen, Consistoria, -
Justiz-Canzleyen, ingleichem die Cameral= -
und alle andere Herrschafftliche Collegia
und eingeführte beständige Commissiones, die
General Kriegs=Commission, nebst dem Kriegs=Pfenning-Amt, -
wie weniger nicht die Berg¬Stube -
und Berg=Aemter, Ober= und Fors= | |
Aemter, die Magistrate, Schöpffen=Stühle,
Unter=Gerichte, Justitz= und Rent=Aemter,
Contributions Recepturen, Vogteyen und Land=Bereuter=Stellen, -
in denen Städten und ganzem -
Lande, ferner alle und jede Hof Bedienungen, -
ohne Unterscheid, (Unsere Cammer-Diener -
und vor Unser Gemach und Person besonders -
angewiesene Laquayen allein ausgenommen
item alle Reichs=Crayß=Grafen=Tags, und
andere Gesandtschafften, die Uns zustehende
Reichs=Cammer=Gerichts=Präsentation und
Deputationen sollen und wollen Wir mit keinen
andern, als der Protestantischen- und, so viel
insbesondere das Consistorium und Regierung
dahier zu Cassel betrifft, allein der Evangelisch¬Reformirten -
Religion zugethanen Membris und
Personen besetzen, und wer von allen solchen
Bedien=Max-Planck-Institut -
für
europäische Rechtsgeschichte
DFG