Metadaten : Stüssi, Heinrich: ¬Der Bund und das Versicherungswesen

86  W’as -
  aber  die  über  diese  statistische  Berichterstattung
hinausgehende  Thätigkeit  des  Amtes  anbelangt,  so  kann
man  sich  mit  derselben  kaum  in  allen  Theilen  befreunden.
Man  wird  keineswegs  bedauern,  dass  die  Zahl  der  in
der  Schweiz  arbeitenden  Ausländerinnen  sich  so  stark  vermindert -
  hat  —  zwar  mehr  eine  direkte  Folge  der  Bundesaufsicht ¬
  an  sich,  als  der  Thätigkeit  des  Versicherungsamtes. ¬
  Die  Bestrebungen  dieses  Amtes,  edle  Sitte  und  Zucht
in  die  Acquisition  zu  bringen,  sind  gewiss  nur  zu  begrüssen,
zumal  wenn  sie  sich  gleichmässig  gegen  alle  Anstalten
richten.  Mit  Bezug  auf  das  Vorgehen  gegen  einzelne  Gesellschaften ¬
  lassen  die  vagen  Ändeutungen  in  einzelnen  Fällen
ein  Urtheil  nicht  zu,  in  anderen  Fällen  aber  wäre  man
versucht,  dieses  Vorgehen  als  zu  strenge  zu  bezeichnen.
Wenn  das  Versicherungsamt  die  väterliche  Vormundschaft
so  weit  treiben  wollte,  dass  nur  die  „altbewährten  Formen“
der  Versicherung  als  zulässig  erklärt  und  Versuche  neuer
Gestaltungen,  denen  es  keinen  Geschmack  abgewinnen
kann,  von  vorneherein  als  irrationell  zurückgewiesen  werden -
  wollten,  so  könnte  das  dem  Versicherungswesen,  das
gewiss  noch  nicht  am  Ende  aller  Weisheit  steht,  nur  schädlich ¬
  sein.  Das  Heil  der  Menschheit  liegt  in  der  Entwicklung.
und  der  soll  man  auf  allen  Gebieten  die  Bahn  offen
lassen.
Weiter  oben  schon  ist  bemerkt  worden,  dass  die
Stellungnahme  des  Versicherungsamtes  mit  Bezug  auf  die
kleinen  Sterbevereine,  Wittwen-  und  Waisenkassen  etc.,
die  das  Gesetz  ausdrücklich  dem  Thätigkeitsbereiche  desselben ¬
  entzogen  hat,  und  die  sich  deshalb  die  grosse  Aufmerksamkeit, ¬
  die  das  Amt  ihnen  schenkt,  freundlich  verbitten ¬
  dürften,  kaum  die  richtige  sei.
Hier  ist  noch  von  einer  anderen  ähnlichen  Thätigkeit
des  Amtes  zu  sprechen,  von  seiner  Polemik  nämlich  gegen
jede  Verstaatlichung  auf  dem  Gebiete  des  Versicherungswesens. ¬

            
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