nach Abgang des Mannstammes. 119
von Meschede habe sich den Ruͤckfall nicht allein
auf den Abgang des Mannstammes, sondern =
auch auf den Abgang der Familie von
Meschede vorbehalten Die Familie von Meschede ¬
blühe aber noch in weiblichen Descendenten, ¬
da die Mutter des Freyherrn von Bochholz =
eine Tochter des Diederich Adam von Meschede ¬
gewesen sey.
§. 40.
Prüfung dieses Grundes.
Dieses Vorgeben beruhet auf eine Verdrehung =
der Worte, und ist auch dem klaren Sinne
der Urkunde ganz entgegen. Die Sibille von
Meschede hat sich die Erbfolge suͤr den Fall vorbehalten, ¬
wenn der Mannstamm des
Hauses und der Familie von Meschede ¬
abgehen wuͤrde (§. 3). Mannstamm
und Familie von Meschede sind also hier
gar nicht unterscheidungsweise genannt; sondern
der Mannstamm ist in dem Vorbehalte das
alleinige Subject. Wann aber auch die Worte
wirklich so lauteten, wie sie verstellt sind, so
wuͤrde dennoch die Intention des Freyheern von
Bochholz damit im geringsten nichts gewinnen;
denn nach dem Sprachgebrauche der deutschen
Rechte sind die Ausdrücke Stamm und Famtlie ¬
so völlig gleichbedeutend, daß beyde nur die
maͤnnliche Descendenz begreifen; und wenn der
Mannstamm ausgese, so ist auch die Familie
erloschen.