Inhaltsverzeichnis : Schiebe, August: ¬Die Lehre von den Wechselbriefen

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papier  oder  durch  Stempelmarken,  welche  aufser  ihrem  Werthe
auch  die  steuerpflichtige  Summe  ausdrücken,  für  welche  sie  verwendet -
  werden  können.  Die  Marken  werden  durch  das  Einschreiben
des  Datums  ihrer  Verwendung  cassirt.
Bei  inländischen  Wechseln  ist  in  erster  Linie  der  Aussteller.
bei  ausländischen  der  erste  Indossant,  oder  der  Präsentant  zur
Zahlung,  verpflichtet,  den  Stempel  zu  entrichten.  Wurde  dies
unterlassen,  so  kann  der  Acceptant  oder  jeder  spätere  Inhaber
sich  und  seine  Nachmänner  durch  vorschriftmässige  Verwendung
und  Cassirung  der  erforderlichen  Marken  von  weiterer  Haftung
befreien  und  den  treffenden  Betrag  von  dem  pflichtigen  Vormanne
wechselmälsig  beanspruchen.
d.  Straffolge  bei  Hinterziehungen.  Ueber  ein  ungestempeltes -
  Effect  darf  keine  Amtshandlung  vorgenommen  werden,
bis  die  von  dem  Gesetze  hiefür  angedrohten  Strafgelder  von  allen
Uebertretern  eingebracht  sind.  Auch  kann  die  Einlösung  eines
nicht  vorschriftsmälsig  versteuerten  Wechsels  verweigert  werden,
bis  der  Stempelpflicht  genügt  worden  ist.  Die  rechtlichen  Folgen
dieser  Zahlungsverspätung  fallen  dem  Hinterzieher  zur  Last.
Wurde  die  Steuerentrichtung  vom  Aussteller  verabsäumt,  so
hat  er  den  entsprechenden  Ersatz-  oder  Erfüllungsstempel  (papel
de  reintegro)  zu  erlegen  und  aufserdem  den  zehnfachen  Betrag  als
Strafe  zu  entrichten.
Aber  auch  der  Acceptant,  jeder  Indossant  und  der  Einlöser
eines  nicht  vorschriftsmälsig  gestempelten  Wechsels  haben  die  einfache ¬
  Abgabe  als  Ersatz  und  deren  vierfachen  Betrag  als  Strafe
zu  entrichten.
Die  Stempelstrafen  werden  in  der  Regel  dadurch  entrichtet,
dals  der  Hinterzieher  angehalten  wird,  das  eigens  zu  diesem
Zwecke  bestehende  Stempelpapier  (papel  de  multas)  in  einem
der  Geldstrafe  entsprechenden  Betrage  der  Steuerbehörde  zu  übergeben, -
  welche  das  Straferkenntnifs  darauf  ausstellt  und  der  Partei
eine  Bestätigung  des  Erlags  einhändigt.  Baarzahlung  der  Geldstrafe -
  anzunehmen  ist  der  Behörde  verboten.
Vereinigte  Staaten  von  Nordamerika.
Bank-Checks,  Tratten  oder  Zahlungsanweisungen  von  irgend
einem  Betrage,  die  auf  eine  Bank,  einen  Bankier  oder  eine  Depo-
            
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