Vorrede
zu der siebenten Ausgabe.
Die erste Ausgabe dieses Lehrbuchs erschien im
Jahr 1803 in zwey Bänden, und enthielt im ersten ¬
Bande auch den Procefs als Theil des Regierungsrechtes. ¬
In den folgenden fünf Ausgaben ¬
von 1805, 1808, 1813, 1817, 1822 entwickelte -
ich die Lehre vom Process, als ein Gemisch ¬
aus Privat- und Regierungsrecht, abgesondert ¬
in einem dritten Bande. Dieser ganze dritte
Band ist nun aber in der jetzigen Ausgabe weg
gelassen, — und zwar aus guten Gründen. Denn
seitdem ich in Heidelberg bin, haben mir immer
bedeutende Procefslehrer zur Seite gestanden.
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