Volltext : System des Pandekten-Rechts (1)

Vorrede
zu  der  siebenten  Ausgabe.
Die  erste  Ausgabe  dieses  Lehrbuchs  erschien  im
Jahr  1803  in  zwey  Bänden,  und  enthielt  im  ersten ¬
  Bande  auch  den  Procefs  als  Theil  des  Regierungsrechtes. ¬
  In  den  folgenden  fünf  Ausgaben ¬
  von  1805,  1808,  1813,  1817,  1822  entwickelte -
  ich  die  Lehre  vom  Process,  als  ein  Gemisch ¬
  aus  Privat-  und  Regierungsrecht,  abgesondert ¬
  in  einem  dritten  Bande.  Dieser  ganze  dritte
Band  ist  nun  aber  in  der  jetzigen  Ausgabe  weg
gelassen,  —  und  zwar  aus  guten  Gründen.  Denn
seitdem  ich  in  Heidelberg  bin,  haben  mir  immer
bedeutende  Procefslehrer  zur  Seite  gestanden.
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